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Wann ein kostenloses Reisestorno bei einer Umweltkatastrophe möglich ist

Höhere Gewalt als Stornogrund vor Antritt einer Pauschalreise, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben - bei Individualreisen kein generelles Stornorecht.

TIP_Waldbrand_iStock Gilithuka / Gilithuka
Waldbrand © Gilithuka / Gilithuka

Die extreme Hitze vor allem auch im Süden Europas macht derzeit sowohl den Einheimischen als auch Urlauber:innen zu schaffen. In Griechenland sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen.

Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen:

"Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise zum Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden oder Überschwemmungen, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

"Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reiseende durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein", weiß Pronebner. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Auslandsregistrierung

Die ÖAMTC-Expertin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Start in den Urlaub beim Außenministerium zu registrieren - so kann im Notfall schnell ein Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden. Infos dazu findet man online unter www.auslandsregistrierung.at

Ereignet sich die Naturkatastrophe im Urlaub, sind Reiseveranstalter gefordert

"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", weiß Pronebner. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich." Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

Ob Pauschal- oder Individualreise:

Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es ist daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

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Flugverspätung, Streiks bei Fluglinien, verspätetes oder verlorenes Gepäck? Autounfall im Ausland, unzumutbares Hotelzimmer? Immer wieder kommt es zu Problemen im Urlaub. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Infos sowie Fragen und Antworten für Reisende zusammengestellt.

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden: Die Jurist:innen des Mobilitätsclubs beraten kompetent und kostenlos - und sind für Notfälle auch rund um die Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Nothilfenummer +43 1 25 120 00 erreichbar.

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