Wann ein kostenloses Reisestorno möglich ist
Höhere Gewalt als Stornogrund vor Antritt einer Pauschalreise, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben sind - bei Individualreisen kein generelles Stornorecht.
Das Außenministerium warnt derzeit vor Reisen in bestimmte Gebiete in Thailand und Kambodscha:
Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha finden Kampfhandlungen statt. Die Situation in der Grenzregion ist äußerst angespannt und in den Provinzen entlang der Grenze wurde das Kriegsrecht verhängt. Es kommt zu Evakuierungen der Zivilbevölkerung, in bestimmten Regionen gelten nächtliche Ausgangssperren. Die Landgrenzübergänge nach Kambodscha bleiben geschlossen. Der Flugverkehr zwischen beiden Ländern ist derzeit nicht betroffen. Daher gibt es für gewissen Regionen im Grenzgebiet eine verschärfte Reisewarnung. Es wird nun generell vor Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha, 50 km zum Grenzverlauf, gewarnt. Dies gilt auch für die Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut, die vor der Küste der Provinz Trat liegen. Wer eine Reise in diese Region oder auf diese Inseln plant, sollte sich vorab daher genau über die Situation am Zielort erkundigen, zum Beispiel in der ÖAMTC-Länderinfo oder auf der Seite des Außenministeriums.
Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen:
"Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise zum Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist bei Kriegshandlungen der Fall, kann aber auch bei Naturkatastrophen, wie etwa Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.
Auslandsregistrierung
Die ÖAMTC-Expertin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Start in den Urlaub beim Außenministerium zu registrieren - so kann im Notfall schnell ein Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden. Infos dazu findet man online unter www.auslandsregistrierung.bmeia.gv.at.
ÖAMTC Reise-Radar
Links zum Thema
Flugverspätung, Streiks bei Fluglinien, verspätetes oder verlorenes Gepäck? Autounfall im Ausland, unzumutbares Hotelzimmer? Immer wieder kommt es zu Problemen im Urlaub. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Infos sowie Fragen und Antworten für Reisende zusammengestellt.
ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden: Die Jurist:innen des Mobilitätsclubs beraten kompetent und kostenlos - und sind für Notfälle auch rund um die Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Nothilfenummer +43 1 25 120 00 erreichbar.