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Mittwoch, 13.August 2025

Die Qual der Wahl beim Schulweg

Tipps für den Schulweg mit unterschiedlichen Mobilitätsformen. 

Der Mobilitätsclubs hat die wichtigsten Tipps und Regeln für den Schulweg – wie auch immer er absolviert wird – zusammengefasst.

Zu Fuß

Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist es, den Weg gut zu trainieren und oft zu üben, bevor er zum ersten Mal allein bewältigt wird. "Herausforderungen gibt es am Schulweg genug", stellt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger klar. Diese reichen beispielsweise von Sichtbehinderungen wie hohen Bepflanzungen, ablenkenden Werbetafeln, hängenden oder stehenden Mülleimer, hohen großen Fahrzeugen, leisen Fahrzeugen bis hin zu baustellenbedingten Sichtabschottungen. All das kann Kindern die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer:innen nehmen, sie vor diesen "verstecken" oder erschrecken. Daher heißt es für Eltern oder Erziehungsberechtigte, das Gefahrenbewusstsein ihrer Sprösslinge zu schärfen und ihnen Anleitungen für einen sicheren Umgang zu geben.

"Auch ständige Blickzuwendungen zum Smartphone beim Gehen oder laute Musik hören mit Kopfhörern sind nicht zu unterschätzende Störfaktoren", warnt Seidenberger.

Mit dem Fahrrad

Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter: 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Rad fahren. "Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen bereits ab zehn Jahren alleine fahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder in einem Fahrradanhänger transportiert werden", sagt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Mehr zum Thema Kind & Fahrrad.

Mit den Öffis

Nutzen Schulanfänger:innen die öffentlichen Verkehrsmittel, sollten das richtige Verhalten an Haltestellen, das Zu- und Aussteigen sowie die Nutzung sicherer Fahrbahnquerungsmöglichkeiten vorab gemeinsam geübt werden. "Autolenker:innen und andere Lenker und Lenkerinnen sollten sich bewusst sein, dass gerade jetzt wieder erhöhte Aufmerksamkeit an Haltestellen geboten ist", hält Marion Seidenberger fest. "Bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht, auf sie muss besonders Rücksicht genommen werden."

Mit dem Auto

"Selbstverständlich müssen Kinder im Auto vorschriftsmäßig gesichert werden", appelliert Eva Unger an alle, die ihre Kinder via "Elterntaxi" in die Schule bringen. "Bis 14 Jahre und einer Größe von unter 1,35 Metern ist ein entsprechender Kindersitz Pflicht. Über 1,35 Meter große Kinder müssen sich mit dem Sicherheitsgurt anschnallen." ACHTUNG: Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis 10.000 Euro) eine Eintragung ins Führerscheinregister ( Vormerkdelikt). Abgesehen von der Kindersicherung gilt für Autofahrer:innen: Höchste Konzentration im Bereich von Schulen!

Mit Trendsportgeräten

ACHTUNG: Beim Skateboard und Tretroller gelten andere Altersgrenzen als bei Inline-Skates: Kinder ab 8 Jahren dürfen ohne Aufsicht fahren, bei jüngeren Kindern muss die Aufsichtsperson mindestens 16 Jahre alt sein.

Inline-Skates – auch diverse Trendsportgeräte werden von Kindern gern für den Schulweg genutzt. Neben der Sturzgefahr sollten Eltern und Kinder auch über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid wissen: So darf z.B. das Skateboard als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug auf dem Gehsteig, in Fußgängerzonen und in Wohn- bzw. Spielstraßen benutzt werden. Dabei darf man aber nicht zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sind viele Fußgänger:innen unterwegs oder ist das Gelände zu steil zum sicheren Anhalten, kann die Benutzung auch unzulässig sein. "Zu beachten ist hier auch das Alterslimit: Unter zwölf Jahren muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. Mit dem Radfahrausweis dürfen Kinder unter 12 Jahren auch mit Inline-Skates alleine unterwegs sein", so die ÖAMTC-Juristin. Mehr Details zum Thema: Kleinfahrzeuge & Trendsportgeräte im Straßenverkehr.

Welches Verkehrsmittel ist am sichersten?

Das ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Wohn- und Schulorts. Gibt es beispielsweise am Land keine geeignete öffentliche Anbindung, Gehsteige oder Radwege, kommen insbesondere jüngere Kinder mit den Eltern im Auto oder mit Schülerfahrtendiensten am sichersten zur Schule.

ÖAMTC-Tipp

Allgemein empfiehlt es sich, gemeinsam mit den Kindern die sicherste Route zur Schule festzulegen. "Das muss nicht immer der kürzeste Weg sein", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Kinder sollen die Fahrbahn so wenig wie möglich überqueren müssen. Lieber Fahrbahnüberquerungen bei Ampeln, Zebrastreifen, Unter- oder Überführungen wählen." Wenn dadurch das Überqueren sicherer wird, sollte man unbedingt einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.

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