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Pauschalreise-Frust

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Verpatzte Malediven-Rückreise.

© IngaIvanova
Malediven

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Downgrading auf Veranstalterkosten?

Kriegsbedingt wurde der Malediven-Rückflug von Frau W. kurzfristig annulliert. Der Veranstalter änderte die Rückreise samt Route – Economy statt Business und weniger Freigepäck. Neben einem notwendigen Upgrade für mehr Gepäck musste Frau W. zudem den letzten Reiseabschnitt (Frankfurt–Wien) mit Übernachtung selbst organisieren und bezahlen. Die Erholung war dahin, der Ärger groß, als Frau W. danach die Rechtsberatung des ÖAMTC kontaktierte. 

Pauschalreise

Der Veranstalter hat bei Vertragswidrigkeiten Unterstützungspflichten. Kommt er diesen nicht nach, darf der Reisende selbst Abhilfe schaffen und die Ausgaben dafür dem Veranstalter in Rechnung stellen, etwa für eine Übernachtung und einen weiteren Flug. Der Veranstalter winkte hier jedoch ab. Argument: „Außergewöhnliche Umstände“, er habe alles versucht.

Schadenersatz 

Bei außergewöhnlichen Umständen, etwa für entgangene Urlaubsfreude, steht Schadenersatz tatsächlich nicht zu. Davon sind aber die beschriebenen Abhilfemaßnahmen (z.B. Übernachtung) zu unterscheiden. Schadenersatz hatte Frau W. aber auch gar nicht verlangt.

Preisminderung

Eine Preisminderung wie hier für das Downgrading beim Rückflug gibt es, wenn eine Vertragswidrigkeit nicht behoben werden konnte – verschuldensunabhängig. Ausnahme: Der Reisende hat den Reisemangel selbst verursacht. Im Fall von Frau W. stand ihr nach der Judikatur ein Preisminderungsanspruch von 70 % des anteiligen Reisepreises zu.

Ersatz

Damit vom ÖAMTC-Juristen konfrontiert, lenkte der Veranstalter ein und übernahm alle zusätzlichen Kosten inkl. einer Preisminderung für das Rückflug-Downgrading. Frau W. konnte sich so über EUR 1.500 für ihre Urlaubskassa und neu entfachte Reiselust freuen.

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