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DruckenÖAMTC warnt vor Aushöhlung schwer erkämpfter Fluggastrechte
Neuer Vorschlag soll massive Schlechterstellung für Passagier:innen bringen.
Überblick:
- Künftig sollen Entschädigungen erst ab 4 Stunden (Kurzstrecke) bzw. 6 Stunden (Langstrecke) Verspätung gelten – bisher bereits ab 3 Stunden.
- Da laut ÖAMTC rund 75 % der Verspätungen bei etwa 3 Stunden liegen, würden viele Betroffene künftig keinen Anspruch mehr haben.
- Der Club fordert das Europäische Parlament auf, die Rechte der Konsument:innen zu verteidigen und die Verschlechterung zu verhindern.
- Zusätzlich werden Verbesserungen gefordert: einheitliche Handgepäckregeln ohne Zusatzgebühren sowie realistischere Verpflegungspauschalen bei Verspätungen.
Reform der Fluggastrechte
Derzeit wird in Brüssel über eine Reform der Fluggastrechte diskutiert. "Statt die Rechte von Flugreisenden erstmals seit 2004 – so lange wurde die aktuelle Verordnung nicht angetastet – zu stärken, droht eine erhebliche Verschlechterung: Künftig soll es auf der Kurzstrecke erst bei Verspätungen ab vier Stunden, auf der Langstrecke ab sechs Stunden einen Anspruch auf Entschädigung geben. Bisher müssen Passagier:innen einheitlich ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden, die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Distanz zum Flugziel."
Europäische Parlament ist gefordert
Wir sehen das Europäische Parlament gefordert, sich entschieden gegen diese Aushöhlung schwer erkämpfter Fluggastrechte zu stellen", macht die ÖAMTC-Expertin deutlich. Die Erfahrungen aus der ÖAMTC-Rechtsberatung zeigen, dass eine Verspätung in mehr als 75 Prozent der Fälle bei rund drei Stunden liegt – und damit deutlich unter der künftig geltenden Schwelle. "Es ist also zu befürchten, dass nach der Reform ein Großteil der Flugreisenden nicht mehr anspruchsberechtigt sein wird", stellt Pronebner klar.
Handlungsbedarf bei Handgepäck und Verpflegung
Aus Sicht des Mobilitätsclubs sollte sich eine Reform der Fluggastrechte unbedingt auch dem Thema Handgepäck widmen. "Wir würden uns hier endlich eine Vereinheitlichung – selbstverständlich ohne Verschlechterung für die Konsument:innen – wünschen. Also ein klares Ja zu einheitlicher Größe und transparenter Buchung, aber auch ein Nein zu extra Gebühren für Handgepäck", fasst Verena Pronebner zusammen.
Außerdem längst überfällig: Eine tatsächlich kostendeckende Pauschale für Snacks und Getränke am Flughafen bei Abflugsverspätungen. "Angesichts der Preise vor Ort reichen die aktuell häufig angebotenen Gutscheine kaum aus, um sich in der Flughafen-Gastronomie angemessen zu versorgen", so die ÖAMTC-Expertin abschließend. "Es gibt also noch viel zu tun, wenn die dringend notwendige Reform die Situation von Konsument:innen verbessern soll."