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Neue EU-Fluggastrechte - voraussichtlich ab Herbst 2027

Was Passagiere über die neue EU-Fluggastverordnung wissen müssen.

Passagiere warten in der Abflughalle eines Flughafens auf Informationen zu ihrem annullierten Flug
© iStockphoto
Flughafen Wartehalle

Das Europäische Parlament hat am 15. Juni 2026 eine Einigung zur neuen Fluggastrechte-Verordnung erzielt. Nach etwa einem Jahr intensiver Verhandlungen bringt das Ergebnis aus Sicht des ÖAMTC wesentliche Fortschritte für Reisende. Besonders erfreulich: Viele zentrale Forderungen der Konsumentenschützer:innen konnten durchgesetzt bzw. erhalten werden. Für diesen Sommerurlaub ändert sich noch nichts, die neuen Regelungen sollen nach aktuellem Stand ab Herbst 2027 zur Anwendung kommen.

"Wir begrüßen, dass zahlreiche unserer Anliegen in die neue Regelung eingeflossen sind. Besonders wichtig ist, dass die Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen bei Flugverspätungen bestehen bleibt", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Reform der Fluggastrechte

Das Wichtigste für Passagiere, die von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen sind:  

Die Drei-Stunden-Grenze bleibt

Die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichsansprüche bei Verspätungen bleibt bestehen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission und des Rats der Mitgliedstaaten, diese Schwelle auf vier oder mehr Stunden anzuheben, wurden nicht übernommen.

Auch die bisherigen Entschädigungsbeträge bleiben erhalten:

  • 250 € für Flüge unter 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km 
     

Mehr Infos zu Fluggastrechten bei Verspätung und Annullierung

Die wichtigsten Neuerungen für Flugreisende im Überblick

  • Preistransparenz bei Gepäck: Künftig müssen Fluggesellschaften Kosten für das Handgepäck transparent im Ticketpreis im Buchungsprozess ausweisen. Zudem bleibt ein persönlicher Gegenstand kostenlos.
     
  • Bessere Information: Bisher war es üblich, dass sich Reisende eigenständig über Entschädigungsansprüche informieren mussten. Neu ist, dass Airlines dazu verpflichtet sind, Passagier:innen innerhalb von 96 Stunden aktiv zu informieren. "Mehr Klarheit und schnellere Informationen helfen Betroffenen enorm, ihre Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen", so Pronebner.
     
  • Verbesserungen für schutzbedürftige Gruppen: Fluggesellschaften müssen künftig sicherstellen, dass Kinder unter 14 Jahren gemeinsam mit ihrer Begleitperson ohne Zusatzkosten nebeneinander sitzen. Eine ähnliche Regelung gilt für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere.
     
  • Verbot der No-Show-Politik für Rückflüge: Die No-Show-Richtlinien für Rückflüge werden verboten. Das bedeutet, dass Airlines Passagier:innen nicht den Rückflug verweigern dürfen, wenn diese den Hinflug nicht genutzt haben. Und es dürfen auch keine Zusatzgebühren verlangt werden.
     
  • Regelung zu außergewöhnlichen Umständen: "Kritisch sehen wir, dass etwa Streiks von Flughafen-, Luftfahrt- oder Bodenabfertigungsdiensten als außergewöhnliche Umstände gelten können, wodurch Fluggesellschaften von Entschädigungen befreit wären", erklärt Pronebner. Bisher konnten betroffene Fluggäste in solchen Fällen in der Regel Ansprüche geltend machen.
     
  • Unterstützungsleistungen: Eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Regelung ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme für Hotelunterbringung auf drei Nächte, wenn der Rückflug nicht stattfinden kann. Bislang war diese Leistung zeitlich nicht beschränkt. Eine Ausnahme gilt weiterhin für besonders schutzbedürftige Personengruppen.

"Unterm Strich überwiegen die positiven Entwicklungen deutlich. Dass zentrale Schutzmechanismen erhalten bleiben und teilweise sogar ausgebaut werden, ist ein klarer Erfolg der Konsumentenschützer:innen und des Europäischen Parlaments für Flugreisende in Europa", fasst Pronebner zusammen.

Was Flugreisende aktuell wissen sollten

Bis zum geplanten Inkrafttreten ab Herbst 2027 bleiben die derzeitigen Fluggastrechte unverändert. Reisende können sich daher weiterhin auf die bestehenden EU-Regelungen zu Entschädigungen, Betreuungsleistungen und Informationspflichten berufen. "Erste Ansprechpartnerin für Informationen zu einem annullierten oder verspäteten Flug ist die Fluglinie selbst. Diese ist verpflichtet, Auskunft zu geben – bei Pauschalreisen ist auch der Reiseveranstalter Ansprechpartner", erklärt die Juristin.

Fluglinien sind bei verspäteten Abflügen grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie Telefonate oder das Versenden von E-Mails zu ermöglichen. Wird diese Unterstützung verweigert, empfiehlt es sich, Rechnungen für Snacks und andere notwendige Ausgaben aufzubewahren, um die Kosten später geltend machen zu können.

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Flugreisen an den Mobilitätsclub wenden: Die Jurist:innen beraten kompetent und kostenlos und sind in Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten (in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen) erreichbar. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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