Neue EU-Fluggastrechte - voraussichtlich ab Herbst 2027
Was Passagiere über die neue EU-Fluggastverordnung wissen müssen.
Am 15.6.2027 gab es eine Einigung des Europäischen Parlaments (EP) zu einer neuen Fluggastrechte-Verordnung. Bekanntlich wird seit einem Jahr darüber diskutiert und der Vorschlag des Rates beinhaltete in seiner ersten Fassung erhebliche Verschlechterungen für Passagier:innen. Mit der Haltung des Europäischen Parlaments und durch das Engagement der Konsumentenschützer:innen konnten nun sogar Verbesserungen erzielt werden.
Reform der Fluggastrechte
Das Wichtigste für Passagiere, die von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen sind:
Die Drei-Stunden-Grenze bleibt
Die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichsansprüche bei Verspätungen bleibt bestehen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission und des Rats der Mitgliedstaaten, diese Schwelle auf vier oder mehr Stunden anzuheben, wurden nicht übernommen.
Auch die bisherigen Entschädigungsbeträge bleiben erhalten:
- 250 € für Flüge unter 1.500 km
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Mehr Infos zu Fluggastrechten bei Verspätung und Annullierung
Handgepäck, Informationspflicht und außergewöhnliche Umstände
- Künftig muss das Handgepäck transparent im Ticketpreis ausgewiesen werden.
- Fluggesellschaften werden verpflichtet, Passagiere aktiv binnen 96 Stunden über ihre Entschädigungsansprüche zu informieren.
- Zusätzlich gibt die neue Verordnung eine Übersicht, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen. Damit soll mehr Klarheit bestehen, wann Airlines keine Ausgleichszahlung zu leisten haben.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Mit einer Anwendung dieser neuen Regelungen ist wahrscheinlich ab Herbst 2027 zu rechnen. Ein exaktes Datum steht noch nicht fest. Bis dahin gelten die bisherigen Fluggastrechte unverändert.