Artikel drucken

Drucken

Neue EU-Fluggastrechte - voraussichtlich ab Herbst 2027

Was Passagiere über die neue EU-Fluggastverordnung wissen müssen.

Passagiere warten in der Abflughalle eines Flughafens auf Informationen zu ihrem annullierten Flug
© iStockphoto
Flughafen Wartehalle

Am 15.6.2027 gab es eine Einigung des Europäischen Parlaments (EP) zu einer neuen Fluggastrechte-Verordnung. Bekanntlich wird seit einem Jahr darüber diskutiert und der Vorschlag des Rates beinhaltete in seiner ersten Fassung erhebliche Verschlechterungen für Passagier:innen. Mit der Haltung des Europäischen Parlaments und durch das Engagement der Konsumentenschützer:innen konnten nun sogar Verbesserungen erzielt werden.

Reform der Fluggastrechte

Das Wichtigste für Passagiere, die von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen sind:  

Die Drei-Stunden-Grenze bleibt

Die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichsansprüche bei Verspätungen bleibt bestehen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission und des Rats der Mitgliedstaaten, diese Schwelle auf vier oder mehr Stunden anzuheben, wurden nicht übernommen.

Auch die bisherigen Entschädigungsbeträge bleiben erhalten:

  • 250 € für Flüge unter 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km 
     

Mehr Infos zu Fluggastrechten bei Verspätung und Annullierung

Handgepäck, Informationspflicht und außergewöhnliche Umstände

  • Künftig muss das Handgepäck transparent im Ticketpreis ausgewiesen werden.
  • Fluggesellschaften werden verpflichtet, Passagiere aktiv binnen 96 Stunden über ihre Entschädigungsansprüche zu informieren.
  • Zusätzlich gibt die neue Verordnung eine Übersicht, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen. Damit soll mehr Klarheit bestehen, wann Airlines keine Ausgleichszahlung zu leisten haben.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Mit einer Anwendung dieser neuen Regelungen ist wahrscheinlich ab Herbst 2027 zu rechnen. Ein exaktes Datum steht noch nicht fest. Bis dahin gelten die bisherigen Fluggastrechte unverändert.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Rechtsberatung

Sie brauchen rechtlichen Beistand? Unsere Juristen nehmen Ihr Problem rund um Auto, Verkehr und Reise in die Hand und beraten Sie maßgeschneidert - in Notfällen auch rund um die Uhr.

ÖAMTC Stützpunkt