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8. Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Bu-
chung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die
nicht von seinemWillen abhängig sind, zu erhö-
hen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Mo-
nate nach dem Vertragsabschluß liegt.Derartige
Gründe sind ausschließlich die Änderung der
Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten
– der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebüh-
ren in Häfen und entsprechende Gebühren auf
Flughäfen oder die für die betreffende Reiseve-
ranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei
einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese
an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der
Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur
dann vorgenommen werden, wenn die Gründe
hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehan-
delt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt
es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist
nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der ver-
einbarten Voraussetzungen auch eine genaue
Angabe zur Berechnung des neuen Preises vor-
gesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen
und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als
10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom
Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich
(siehe Abschnitt 7.1.a.).
8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der
Reise
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu ver-
treten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in
Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungs-
störungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach
der Abreise, dass ein erheblicher Teil der ver-
traglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht
wird oder nicht erbracht werden kann, so hat
der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt an-
gemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die
Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden
kann. Können solche Vorkehrungen nicht ge-
troffen werden oder werden sie vom Kunden
aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat
der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gege-
benenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu
sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise
oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort
befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter
verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangel-
hafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur
Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften
Hilfe zu leisten. Änderungen des Reiseverlaufes
und Ausflugsprogrammes bleiben seitens der
Reederei vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass
es aufgrund von Niedrig-/Hochwasser, zu unvor-
hergesehenen Wartezeiten bei den Schleusen
oder auch aufgrund von Witterungsbedingun-
gen zu Verspätungen und daher zu Änderun-
gen des Ausflugsprogrammes oder ev. auch der
Ein-/Ausstiegsstellen kommen kann. Ebenso be-
hält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste
insbesondere infolge von Niedrig-/Hochwasser
oder Schiffsdefekt alternativ zu befördern bzw.
unterzubringen (z.B. mit Bussen bzw. in Hotels)
und allenfalls den Streckenverlauf zu ändern;
unter Umständen ist auch der Umstieg auf
ein anderes Schiff erforderlich. Eine eventuelle
Änderung der Reihenfolge der anzulaufenden
Häfen behalten wir uns vor. Aus Sicherheits-
gründen kann bei Brückendurchfahrten das
Sonnendeck teilweise gesperrt sein.
9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer
und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden
an dritte Personen auch in dringenden Fällen
nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine
Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht.
Die durch die Übermittlung dringender Nach-
richten entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Kunden. Es wird daher den Reiseteilneh-
mern empfohlen, ihren Angehörigen die ge-
naue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
10. Allgemeines
Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c,
vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c
(No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als
unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt
718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25
Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.
Preis- und Programmänderungen vorbe-
halten. Tarifstand: 01.09.2015. Es gelten je
nach Rundreise eine bestimmte Mindestteil-
nehmerzahl, die pro Rundreise angegeben
sind. Mindestteilnehmer: MS Nestroy: 220
Personen. Mindestteilnehmer MS Stravinski:
180 Personen. GTA-SKY-WAYS Reiseveran-
staltungs GesmbH, Eintragungsnummer
2003/0014. Gemäß Reisebürosicherungs-
verordnung (RSV) sind Kundengelder bei
Pauschalreisen dieses Veranstalters unter
folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Mona-
te vor dem vereinbarten Ende der Reise und
beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzah-
lung erfolgt frühestens zwei Wochen vor
Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushän-
digung der Reiseunterlagen an den Reisen-
den. Darüber hinausgehende oder vorzeitig
geleistete An- bzw. Restzahlungen dürfen
nicht gefordert werden und sind auch nicht
abgesichert. Wichtige Informationen zur In-
solvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr
als 10 vH des Reisepreises als Anzahlung,
die Restzahlung nicht früher als zwanzig
Tage vor Reiseantritt. Wir, GTA-SKY-WAYS
Reiseveranstaltungs GesmbH hat alle Rei-
sende, für von uns veranstalteten Reisen,
bei der Zürich Insurance plc Niederlassung
für Deutschland; DE-60252 Frankfurt am
Main nach Maßgabe der österreichischen
Reisebüroversicherungsverordnung – RSV,
unter der Garantienummer 701.013.681.021
versichert. Ein direkter Anspruch des einzel-
nen Reisenden ist bei der Fa. Cover-Direct,
Versichrungsmakler Ges.m.b.H., Fasangar-
tengasse 14/8, 1130 Wien, die als Abwick-
lungsstelle von dem Versicherer beauftragt
ist, gegeben. Die Haftung des Versicherers
beschränkt sich gegenüber dem Kunden
auf den von ihm gezahlten Reisepreis und
ist im Schadensfall mit der Gesamtversiche-
rungssumme begrenzt. Sollte die Versiche-
rungssumme zur Befriedigung sämtlicher
Ansprüche nicht ausreichen, so werden
die Forderungen der Kunden mit dem ali-
quoten Anteil erfüllt. Im Insolvenzfall sind
sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wo-
chen direkt beim zuständigen Abwickler
Firma Cover-Direct Versicherungsmakler
Ges.m.b.H., Fasangartengasse 14/8, A-1130
Wien, per Fax: +43 1 969 0 841 oder Email
office@cover-direct.comanzumelden.
Für die Reiseteilnahme ist ein gültiger Reisepass
erforderlich. Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen & Mitführen der notwendigen Reise-
dokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- & Devisenvor-
schriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten
Tippfehler vorbehalten. Stand 01.09.2015.
Alle Preisangaben sind in Euro und gelten pro Person.
GTA-SKY-WAYS Reiseveranstaltungs GesmbH
Slamastraße 29 / BCB Top 2, A-1230 Wien
Veranstalternr: 2003/0014
Tel: +43-1-729 66 66
Fax: +43-1-729 75 40
Email:
office@gta-sky-ways.atWeb:
www.gta-sky-ways.atKatalognachbestellungen jederzeit möglich unter:
www.reisebueroservice.at




