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8. Änderungen des Vertrages

8.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Bu-

chung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die

nicht von seinemWillen abhängig sind, zu erhö-

hen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Mo-

nate nach dem Vertragsabschluß liegt.Derartige

Gründe sind ausschließlich die Änderung der

Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten

– der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie

Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebüh-

ren in Häfen und entsprechende Gebühren auf

Flughäfen oder die für die betreffende Reiseve-

ranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei

einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese

an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der

Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur

dann vorgenommen werden, wenn die Gründe

hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehan-

delt und am Buchungsschein vermerkt wurden.

Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt

es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist

nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der ver-

einbarten Voraussetzungen auch eine genaue

Angabe zur Berechnung des neuen Preises vor-

gesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen

und deren Umstände unverzüglich zu erklären.

Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als

10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom

Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich

(siehe Abschnitt 7.1.a.).

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der

Reise

Bei Änderungen, die der Veranstalter zu ver-

treten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in

Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungs-

störungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach

der Abreise, dass ein erheblicher Teil der ver-

traglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht

wird oder nicht erbracht werden kann, so hat

der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt an-

gemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die

Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden

kann. Können solche Vorkehrungen nicht ge-

troffen werden oder werden sie vom Kunden

aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat

der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gege-

benenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu

sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise

oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort

befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter

verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangel-

hafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur

Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften

Hilfe zu leisten. Änderungen des Reiseverlaufes

und Ausflugsprogrammes bleiben seitens der

Reederei vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass

es aufgrund von Niedrig-/Hochwasser, zu unvor-

hergesehenen Wartezeiten bei den Schleusen

oder auch aufgrund von Witterungsbedingun-

gen zu Verspätungen und daher zu Änderun-

gen des Ausflugsprogrammes oder ev. auch der

Ein-/Ausstiegsstellen kommen kann. Ebenso be-

hält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste

insbesondere infolge von Niedrig-/Hochwasser

oder Schiffsdefekt alternativ zu befördern bzw.

unterzubringen (z.B. mit Bussen bzw. in Hotels)

und allenfalls den Streckenverlauf zu ändern;

unter Umständen ist auch der Umstieg auf

ein anderes Schiff erforderlich. Eine eventuelle

Änderung der Reihenfolge der anzulaufenden

Häfen behalten wir uns vor. Aus Sicherheits-

gründen kann bei Brückendurchfahrten das

Sonnendeck teilweise gesperrt sein.

9. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer

und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden

an dritte Personen auch in dringenden Fällen

nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine

Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht.

Die durch die Übermittlung dringender Nach-

richten entstehenden Kosten gehen zu Lasten

des Kunden. Es wird daher den Reiseteilneh-

mern empfohlen, ihren Angehörigen die ge-

naue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

10. Allgemeines

Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c,

vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c

(No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als

unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt

718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25

Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.

Preis- und Programmänderungen vorbe-

halten. Tarifstand: 01.09.2015. Es gelten je

nach Rundreise eine bestimmte Mindestteil-

nehmerzahl, die pro Rundreise angegeben

sind. Mindestteilnehmer: MS Nestroy: 220

Personen. Mindestteilnehmer MS Stravinski:

180 Personen. GTA-SKY-WAYS Reiseveran-

staltungs GesmbH, Eintragungsnummer

2003/0014. Gemäß Reisebürosicherungs-

verordnung (RSV) sind Kundengelder bei

Pauschalreisen dieses Veranstalters unter

folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Mona-

te vor dem vereinbarten Ende der Reise und

beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzah-

lung erfolgt frühestens zwei Wochen vor

Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushän-

digung der Reiseunterlagen an den Reisen-

den. Darüber hinausgehende oder vorzeitig

geleistete An- bzw. Restzahlungen dürfen

nicht gefordert werden und sind auch nicht

abgesichert. Wichtige Informationen zur In-

solvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr

als 10 vH des Reisepreises als Anzahlung,

die Restzahlung nicht früher als zwanzig

Tage vor Reiseantritt. Wir, GTA-SKY-WAYS

Reiseveranstaltungs GesmbH hat alle Rei-

sende, für von uns veranstalteten Reisen,

bei der Zürich Insurance plc Niederlassung

für Deutschland; DE-60252 Frankfurt am

Main nach Maßgabe der österreichischen

Reisebüroversicherungsverordnung – RSV,

unter der Garantienummer 701.013.681.021

versichert. Ein direkter Anspruch des einzel-

nen Reisenden ist bei der Fa. Cover-Direct,

Versichrungsmakler Ges.m.b.H., Fasangar-

tengasse 14/8, 1130 Wien, die als Abwick-

lungsstelle von dem Versicherer beauftragt

ist, gegeben. Die Haftung des Versicherers

beschränkt sich gegenüber dem Kunden

auf den von ihm gezahlten Reisepreis und

ist im Schadensfall mit der Gesamtversiche-

rungssumme begrenzt. Sollte die Versiche-

rungssumme zur Befriedigung sämtlicher

Ansprüche nicht ausreichen, so werden

die Forderungen der Kunden mit dem ali-

quoten Anteil erfüllt. Im Insolvenzfall sind

sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wo-

chen direkt beim zuständigen Abwickler

Firma Cover-Direct Versicherungsmakler

Ges.m.b.H., Fasangartengasse 14/8, A-1130

Wien, per Fax: +43 1 969 0 841 oder Email

office@cover-direct.com

anzumelden.

Für die Reiseteilnahme ist ein gültiger Reisepass

erforderlich. Der Kunde ist verantwortlich für das

Beschaffen & Mitführen der notwendigen Reise-

dokumente, eventuell erforderliche Impfungen

sowie das Einhalten von Zoll- & Devisenvor-

schriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen

dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung

von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten

Tippfehler vorbehalten. Stand 01.09.2015.

Alle Preisangaben sind in Euro und gelten pro Person.

GTA-SKY-WAYS Reiseveranstaltungs GesmbH

Slamastraße 29 / BCB Top 2, A-1230 Wien

Veranstalternr: 2003/0014

Tel: +43-1-729 66 66

Fax: +43-1-729 75 40

Email:

office@gta-sky-ways.at

Web:

www.gta-sky-ways.at

Katalognachbestellungen jederzeit möglich unter:

www.reisebueroservice.at