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DruckenVignetten-Drama
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Autobahnfahrten in den Ruin.
Ihr Recht von Mag. Teresa Bartunek, ÖAMTC-Juristin
Achtung bei Fahrten nach Ungarn ohne Vignette
Zerknirscht legte Herr R. stapelweise Kuverts auf den Schreibtisch der ÖAMTC-Juristin. Es waren insgesamt 78 Schreiben eines deutschen Inkassounternehmens, mit denen Forderungen für Fahrten ohne gültige E-Vignette in Ungarn geltend gemacht wurden.
Verzweiflung
„Die möchten über 12.000 Euro von mir“, sagte Herr R. niedergeschlagen, „ich muss einen Kredit aufnehmen, anders kann ich das sonst nicht bezahlen.“ Oder gibt es etwa doch eine Möglichkeit, der Zahlung von Tausenden Euro zu entgehen?
Hoffnungsschimmer
Nach Durchsicht der Unterlagen musste die Juristin bestätigen, dass die Forderungen berechtigt waren: Herr R. war monatelang wiederholt auf einem kurzen grenznahen Autobahnabschnitt bis zur ersten Abfahrt gefahren und hatte dabei übersehen, dass dort eine ungarische Vignette erforderlich war. Doch es gab Hoffnung: Die ungarische Mautordnung enthält die Regelung, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Reduktion auf zwei Forderungen möglich ist („Maximierung“). Die Juristin informierte Herrn R. über diese Bestimmungen und unterstützte ihn bei dem Antrag.
Happy End
Vier Wochen später traf erneut ein Inkassoschreiben ein, diesmal mit erfreulicheren Nachrichten: Die Maximierung wurde bewilligt und der Forderungsbetrag auf rund 320 Euro reduziert. Dankbar, dass ihm Tausende Euro erspart blieben, führte Herr R. die Überweisung durch.
Tipp
Fährt man in Ungarn unabsichtlich ohne Vignette auf eine gebührenpflichtige Autobahn oder Autostraße auf, kann bis zu 60 Minuten danach eine E-Vignette nachgekauft und damit eine hohe Nachzahlung vermieden werden. Vignettenbelege sollten drei Jahre lang aufbewahrt werden.
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