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Die Auslandsstrafe

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unschöne Post aus Bell'Italia.

Verkehrsschild zona traffico limitato in Italien.
ZTL - zona traffico limitato © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Auch bei Autofahrten im Ausland kann es zu Strafen kommen

Frau I. hatte Post aus Italien bekommen. Sie sei letzten Frühling unberechtigt in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren und müsse daher rasch gut 70 Euro bezahlen, sonst würde es teurer. "Eine Zumutung ist das, wer kann sich denn nach 13 Monaten noch an Details erinnern?", wandte sie sich Hilfe suchend an die ÖAMTC Rechtsberatung.

Fristenchaos

Wann Strafen verjähren, ist in der EU nicht einheitlich geregelt, und selbst in Italien gibt es Unterschiede, je nachdem, ob man einen Wohnsitz in Italien hat oder nicht. ­Zudem hängt die Frist davon ab, ob man mit dem ­eigenen oder einem gemieteten Kfz fährt. Bei Personen ohne Wohnsitz in Italien beträgt die Frist bis zur Zustellung 360 Tage ab Feststellung der Übertretung. Wurde mit einem Mietwagen gefahren, verlängert sich die Frist, da die Behörde binnen 90 Tagen Auskunft beim Mietwagenunternehmen betreffend die Person des Lenkers einzuholen hat. Das Unternehmen muss dann seinerseits binnen 30 Tagen antworten. Erst dann beginnen die 360 Tage. Soweit die herrschende Rechtsmeinung. Unklar ist nämlich, ob die Frist von 360 Tagen nicht doch erst mit der Kenntnis des Übertreters (nach einer Halterdatenabfrage) zu laufen beginnt.

Einspruch

Trotz der Unsicherheit entschied sich Frau I. mit Unterstützung der Juristin dazu, Einspruch zu erheben. Die Begründung: Zwischen der Tat und der Übergabe des Schreibens an die Post wären mehr als 360 Tage vergangen und somit Verjährung eingetreten. Glück für Frau I., die italienische Behörde reagierte prompt und stellte das Verfahren ein.

Tipp

In knappen Fällen ist aufgrund der Rechtsunsicherheit zum Fristenlauf zu überlegen, ob man das Risiko auf sich ­nehmen möchte. Die ÖAMTC Rechtsberatung berät gerne.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.

Mehr zum Thema

In der Länder-Info zu Italien finden Sie detaillierte Infos zu den Fahrverboten & Umweltzonen, Verkehrsbestimmungen u.v.m.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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