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Ungarn

Weiterführende Infos

Budapest

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
  • Das Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist. 

Budapest: Es gibt in allen Bezirken Kurzparkzonen, in denen max. 2 bis 3 Stunden gegen Gebühr (ca. 175 HUF bis 440 HUF) geparkt werden darf. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mit Forint-Münzen, teilweise kann auch via Smartphone bezahlt werden. Parken in der Nacht und am Sonntag ist gratis. Es wird empfohlen, einen der zahlreichen überwachten Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen oder P+R Parkplätze zu nutzen.
Mehr Infos: www.budapest.com, Parkmöglichkeiten in Budapest

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

0,0 Promille

Radfahrer

Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes beträgt 40 km/h. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h ist erlaubt, wenn der Radfahrer einen Helm trägt. Radfahrer müssen nachts die Lichter anschalten (vorne weiß oder gelb und hinten rot). Bei Nacht und schlechter Sicht müssen alle Radfahrer und Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen eine Warnweste tragen (gilt auch für Radfahrer, die den Neusiedler See umrunden).

Rettungsgasse

Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links ausweichen, Fahrzeuge auf der rechten oder mittleren Spur nach rechts. Dies entspricht der Regelung in Österreich.

Winterausrüstung

Winterreifen: Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Schneeketten: Die Benutzung von Schneeketten kann bei winterlichen Bedingungen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). In diesem Fall kann die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert werden.

Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Ladung: Allgemein ist aber zu beachten, dass überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
  • Bezahlung von Verkehrsstrafen: Die Polizei kann an Ort und Stelle Geldstrafen einheben. Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern oder bis zur Bezahlung beschlagnahmen.
  •  Zusatztafeln bei Verkehrszeichen
Ungarisch Deutsch
H oder Hé (hétfő) Montag
K oder Ke (kedd) Dienstag
Sze (szerda) Mittwoch
Cs oder Csü (csütörtök) Donnerstag
P oder Pé (péntek) Freitag
Szo (szombat) Samstag
V oder Va (vasárnap) Sonntag
Ungarisch Deutsch
Övezet Zone
Baleset! Unfall
Torlódás Stau
Köd Nebel
Lassan langsam (fahren)
Engedély oder Eng. Genehmigung
Közuti ellenőrzés Straßenkontrolle
Útzár Straßensperre

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
  • Das Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist. 

Budapest: Es gibt in allen Bezirken Kurzparkzonen, in denen max. 2 bis 3 Stunden gegen Gebühr (ca. 175 HUF bis 440 HUF) geparkt werden darf. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mit Forint-Münzen, teilweise kann auch via Smartphone bezahlt werden. Parken in der Nacht und am Sonntag ist gratis. Es wird empfohlen, einen der zahlreichen überwachten Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen oder P+R Parkplätze zu nutzen.
Mehr Infos: www.budapest.com, Parkmöglichkeiten in Budapest

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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Radfahrer

Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes beträgt 40 km/h. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h ist erlaubt, wenn der Radfahrer einen Helm trägt. Radfahrer müssen nachts die Lichter anschalten (vorne weiß oder gelb und hinten rot). Bei Nacht und schlechter Sicht müssen alle Radfahrer und Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen eine Warnweste tragen (gilt auch für Radfahrer, die den Neusiedler See umrunden).

Rettungsgasse

Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links ausweichen, Fahrzeuge auf der rechten oder mittleren Spur nach rechts. Dies entspricht der Regelung in Österreich.

Winterausrüstung

Winterreifen: Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Schneeketten: Die Benutzung von Schneeketten kann bei winterlichen Bedingungen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). In diesem Fall kann die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert werden.

Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Ladung: Allgemein ist aber zu beachten, dass überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
  • Bezahlung von Verkehrsstrafen: Die Polizei kann an Ort und Stelle Geldstrafen einheben. Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern oder bis zur Bezahlung beschlagnahmen.
  •  Zusatztafeln bei Verkehrszeichen
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ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Parken

  • Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
  • Das Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist. 

Budapest: Es gibt in allen Bezirken Kurzparkzonen, in denen max. 2 bis 3 Stunden gegen Gebühr (ca. 175 HUF bis 440 HUF) geparkt werden darf. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mit Forint-Münzen, teilweise kann auch via Smartphone bezahlt werden. Parken in der Nacht und am Sonntag ist gratis. Es wird empfohlen, einen der zahlreichen überwachten Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen oder P+R Parkplätze zu nutzen.
Mehr Infos: www.budapest.com, Parkmöglichkeiten in Budapest

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Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes beträgt 40 km/h. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h ist erlaubt, wenn der Radfahrer einen Helm trägt. Radfahrer müssen nachts die Lichter anschalten (vorne weiß oder gelb und hinten rot). Bei Nacht und schlechter Sicht müssen alle Radfahrer und Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen eine Warnweste tragen (gilt auch für Radfahrer, die den Neusiedler See umrunden).

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Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links ausweichen, Fahrzeuge auf der rechten oder mittleren Spur nach rechts. Dies entspricht der Regelung in Österreich.

Winterausrüstung

Winterreifen: Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Schneeketten: Die Benutzung von Schneeketten kann bei winterlichen Bedingungen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). In diesem Fall kann die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert werden.

Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

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  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Ladung: Allgemein ist aber zu beachten, dass überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
  • Bezahlung von Verkehrsstrafen: Die Polizei kann an Ort und Stelle Geldstrafen einheben. Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern oder bis zur Bezahlung beschlagnahmen.
  •  Zusatztafeln bei Verkehrszeichen
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Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.