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DruckenVenedig: Eintrittsgebühr bleibt auch 2026
Wer 2025 einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollte, musste an 54 Tagen bis zu 10 Euro Eintritt bezahlen. 2026 wird diese Tagesgebühr an 60 ausgewählten Tagen zu zahlen sein.
Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 15 Millionen Tourist:innen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher:innen seit 2024 an ausgewählten Tagen ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. 2025 mussten Tagestouristen fünf Euro zahlen, wenn sie mindestens vier Tage im Voraus buchen. Von Kurzentschlossenen, die sich erst knapp vor ihrem Besuch registriert haben, wurden zehn Euro eingehoben.
Wann fällt 2026 eine Eintrittsgebühr an?
2025 war die Eintrittsgebühr an 54 Tagen zu bezahlen. Heuer wird die Gebühr auf 60 Tage ausgeweitet und wird an ausgewählten Tagen von 3. April bis zum 26. Juli 2026 eingehoben. Und zwar jeweils von Freitag bis Sonntag sowie zusätzlich am Ostermontag, dem 6. April, von 27.-30. April und von 1.-4. Juni 2026. Die Maßnahme gilt von 8.30 bis 16.00 Uhr.
Wie viel kostet der Eintritt nach Venedig?
Die Gebühr beträgt fünf Euro. Für Personen, die erst ab vier Tagen vor dem Besuch bis zum Zutrittstag selbst buchen, ist das Eintrittsgeld mit zehn Euro doppelt so hoch.
Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?
Ausgenommen sind den Beschlüssen zufolge Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, etc. Wer genau von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Stadt Venedig.
Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.
Begrenzte Personenanzahl für Reisegruppen
Eine neue Maßnahme gegen den Massentourismus, die ab sofort in Kraft ist, betrifft Reisegruppen. Diese dürfen, wenn sie von einem Reiseführer begleitet werden, nicht mehr als 25 Personen umfassen. Darüber hinaus ist es verboten, bei den Stadtführungen Lautsprecher zu verwenden.