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Dienstag, 17.Februar 2026

Eintrittsgebühr Venedig: Was ändert sich?

Wer 2025 einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollte, musste an 54 Tagen bis zu 10 Euro Eintritt bezahlen. 2026 wird diese Tagesgebühr auf 60 ausgewählte Tage ausgeweitet.

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 15 Millionen Tourist:innen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher:innen seit 2024 an ausgewählten Tagen ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen.

Wann fällt 2026 eine Eintrittsgebühr an?

2025 war die Eintrittsgebühr an 54 Tagen zu bezahlen. Heuer wird die Gebühr auf 60 Tage ausgeweitet und an ausgewählten Tagen von 3. April bis zum 26. Juli 2026 eingehoben. Und zwar jeweils von Freitag bis Sonntag sowie zusätzlich am Ostermontag, dem 6. April, von 27. bis 30. April und von 1. bis 4. Juni 2026. Die Maßnahme gilt von 8.30 bis 16.00 Uhr.

Wie viel kostet der Eintritt nach Venedig?

Die Gebühr beträgt für Tagestourist:innen fünf Euro. Für Kurzentschlossene, die vier Tagen vor dem Besuch oder noch kürzer vor dem Zutrittstag selbst buchen, ist das Eintrittsgeld mit zehn Euro doppelt so hoch.

Für welche Stadtteile ist die Eintrittsgebühr zu bezahlen?

Die Gebühr ist für Tagesbesucher der Altstadt zu entrichten. Der Zugangsbeitrag ist nicht zu entrichten, wenn man nur die Ponte della Libertà, die Stazione Marittima und die Isola Nova del Tronchetto passiert, ohne die Altstadt zu betreten. Ebenso ist keine Eintrittsgebühr zu bezahlen, wenn man nur den Bereich der Piazzale Roma, des Bahnhofs Santa Lucia und den direkt mit der Piazzale Roma und des Bahnhofs San Basilio verbundenen Bereich betritt, ohne die Altstadt zu betreten.

Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?

Ausgenommen sind Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, etc. Wer genau von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Stadt Venedig.

Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Ausweises nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.

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