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Was tun bei einem Mietwagen-Unfall im Ausland?

Die wichtigsten Maßnahmen und wie man sich vor hohen Kosten schützt.

Jährlich zur Sommerreisezeit erreichen die Rechtsberatung des ÖAMTC vermehrt Anfragen rund um Unfälle mit Mietautos.

Nikolaus Authried, Jurist aus der ÖAMTC-Rechtsberatung

"Ein solches Ereignis, noch dazu im Urlaub, ist natürlich besonders ärgerlich. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Maßnahmen zu kennen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Darüber hinaus ist die gewählte Versicherungsvariante entscheidend. Denn bei mangelnder Absicherung können mitunter horrende Kosten entstehen."

Erste Schritte nach einem Unfall - das ist zu beachten

Auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es, kühlen Kopf zu bewahren: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, bei schwereren Unfällen einen Notruf absetzen und den Verletzten Erste Hilfe leisten.

"Sind alle Unfallbeteiligten mit dem Schrecken und Blechschäden davongekommen, ist es meist trotzdem notwendig, umgehend die Autovermietung und die Polizei zu informieren. Andernfalls könnte im Nachhinein der Versicherungsschutz erlöschen", warnt der ÖAMTC-Rechtsberater. Je nach Land und Autovermieter bzw. Versicherung kann auch bereits bei bloßen Sachschäden ein Polizeibericht gefordert werden.

Besonders wichtig ist auch, Unfallort und Schäden mit Fotos zu dokumentieren. Wenn leicht möglich, kann man das Fahrzeug auch zur nächsten Schadenbegutachtungsstelle bringen. Bei Rückgabe des Mietwagens muss der Vermieter einen Schadensbericht ausstellen, unterschreiben und dem:der Mieter:in eine Kopie übergeben. Keinesfalls sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht, geschweige denn falsche Angaben oder Schuldeingeständnisse.

Ein Fall aus der Praxis

ÖAMTC-Rechtsberatung leistet juristische Nothilfe

Clubmitglied F. kontaktierte telefonisch die ÖAMTC-Rechtsberatung via Schutzbrief-Nothilfe: Herr F. war gerade mit einem Mietwagen in Italien unterwegs und wurde in einen Unfall verwickelt. Wer den Unfall verschuldet hatte, war nicht ganz klar. Glück im Unglück: Es wurde niemand verletzt – entstanden war ein Sachschaden mit einigen Kratzern an den Autos. Das Mitglied bat den ÖAMTC daraufhin um rasche Auskunft, was nun weiter zu tun sei.

Über die juristische Nothilfe gab eine Rechtsberaterin des Clubs sofort die wichtigsten Informationen zum weiteren Vorgehen durch: Die Juristin empfahl dem Mitglied, zuerst die Autovermietung zu informieren und mit dieser abzuklären, ob auch die Polizei verständigt werden sollte – da Vermieter das in ihren Bedingungen oft vorsehen. Zudem riet die ÖAMTC-Rechtsexpertin, sofort Fotos zu machen – von der Unfallstelle samt umgebenden Straßenraum und natürlich den entstandenen Schäden – sowie sich nach der Rückkehr nach Österreich an die Rechtsberatung des Clubs zu wenden, um mögliche Ansprüche abzuklären, was Herr F. nach seinem Italien-Urlaub dann auch tat.

Welche Versicherung zahlt was?

Wer mit einem Mietwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat wenig zu befürchten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss für den verursachten Schaden am Mietauto aufkommen. Abgewickelt wird dies von der Autovermietung.

"Auf gar keinen Fall sollte man den beschädigten Mietwagen in Eigenregie abschleppen oder reparieren lassen", warnt ÖAMTC-Rechtsberater Authried. Falls man selbst oder Mitfahrer:innen bei einem fremdverschuldeten Unfall verletzt wurden, besteht ebenfalls Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners.

Anders sieht es aus, wenn man den Unfall selbst verursacht: Die Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma übernimmt zwar alle Sachschäden an beteiligten Fremdfahrzeugen, Insass:innen sowie umliegender Infrastruktur (z. B. Straßenschilder). Aber: "Die Kosten für die Reparaturen am Mietwagen selbst werden durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dafür kommt nur eine Vollkasko-Versicherung auf", erklärt Authried. "Daher empfehlen wir auch, bei der Mietwagenbuchung immer eine solche mit abzuschließen – am besten ohne Selbstbehalt (0 Euro). Denn nichts ist teurer, als im Falle eines Unfalls für den kompletten Schaden aufkommen zu müssen", betont der ÖAMTC-Rechtsberater.

Bei Unklarheiten oder Problemen in puncto Mietwagen stehen die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung als Ansprechpartner zur Verfügung – kostenlos und exklusiv für Mitglieder.

Juristische Nothilfe rund um die Uhr: Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen (etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei Problemen mit der Polizei im Ausland) sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs (+43 (0)1 25 120 00) erreichbar. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Tipp: In der ÖAMTC "Meine Reise" App hat man alle wichtigen Informationen stets griffbereit zur Hand – inkl. nützlichen Download-Vorlagen wie dem Europäischen Unfallbericht und den dazugehörigen Übersetzungshilfen, verschiedenen Tipps zum Reise-Recht und der Möglichkeit, Nothilfe online anzufordern.
Zudem gibt es in der ÖAMTC-Broschüre Alles für meine Reise alle wichtigen Infos zum Thema Unfall im Ausland. Die Broschüre enthält ebenso einen Europäischen Unfallbericht und liegt an allen Stützpunkten des ÖAMTC zur Abholung bereit.

Um bei der Buchung und Übernahme eines Mietwagens nichts Wichtiges zu vergessen, gibt es übrigens hilfreiche ÖAMTC-Checklisten zum Download: