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Steuerbefreiungen

Egal, ob für Motorrad oder Pkw, in Österreich fallen Steuern und Abgaben an.

► Beim Kauf eines Elektrofahrzeuges mit einem Co2-Ausstoß von 0 Gramm fällt keine NoVA an.
Weitere Informationen finden Sie unter NoVA – Normverbrauchsabgabe

► Zudem wird anschließend auch keine jährliche motorbezogene Versicherungssteuer fällig.
Weitere Informationen finden Sie unter Motorbezogene Versicherungssteuer

► Für Elektrofahrzeuge mit einem direkten Co2-Ausstoß von 0 Gramm ist auch der Vorsteuerabzug (Kauf, Wartung etc.) möglich.

  • Belaufen sich die die Anschaffungskosten auf maximal 40.000 € (inkl. USt) ist der Vorsteuerabzug uneingeschränkt möglich (40.000 € entspricht der aktuellen ertragssteuerlichen Angemessenheitsgrenze).
  • Übersteigen die Anschaffungskosten einen Betrag von 80.000 € und somit die Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 %, steht kein Vorsteuerabzug zu!
  • Betragen die Anschaffungskosten des Elektrofahrzeuges zwischen 40.000 € und max. 80.000 € ist der Vorsteuerabzug für die ersten 40.000 € möglich (à dieser ist durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung soweit zu reduzieren, soweit die tatsächlichen Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze übersteigen „Luxustangente“).
  • Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt!

Weitere Informationen finden Sie unter Vorsteuerabzug bei KFZ

► Für die Privatnutzung eines E-Firmenwagens ist bei der Lohnsteuer kein Sachbezug hinzuzurechnen.
Weitere Informationen finden Sie unter Firmenfahrzeug zur Privatnutzung