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ÖAMTC: Die größten Handgepäcks-Irrtümer

Was man ins Flugzeug mitnehmen darf und was nicht

Wer diesen Sommer in den Urlaub fliegt, wird wieder mit diversen Bestimmungen zum Handgepäck konfrontiert sein. Damit es am Flughafen aber zu keinen bösen Überraschungen kommt, ruft ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek in Erinnerung, welchen gängigen Irrtümern man nicht aufsitzen sollte:

"Man darf auch mehr als nur einen Plastikbeutel mit kleinen Flüssigkeitsmengen transportieren." – Falsch.

Wer Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren will, muss sie in kleine Behältnisse füllen bzw. Packungsgrößen wählen, die von Haus aus max. 100 Milliliter fassen (lt. aufgedruckter Füllmenge). Diese Fläschchen oder Tuben sind wiederum in einen transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel zu packen. "Der Plastikbeutel darf maximal einen Liter fassen. Außerdem ist pro Passagier nur ein 1L-Beutel erlaubt", hält die ÖAMTC-Reiseexpertin fest. Alle anderen Flüssigkeiten müssen im Aufgabegepäck verstaut werden – sonst werden sie bei der Sicherheitskontrolle entsorgt.

Babynahrung unterliegt jedoch nicht der 100 Milliliter-Beschränkung. Ist man mit einem Kind unter drei Jahren unterwegs, darf die erforderliche Nahrungsmenge für die gesamte Reisedauer mitgenommen werden. "Auch für Medikamente gilt keine Mengenbeschränkung. Sicherheitshalber empfehlen wir aber, dass man sich für die mitgeführte Menge, die für den Urlaubszeitraum benötigt wird, ein ärztliches Attest ausstellen lässt", so Polasek. Reisende finden unter www.oeamtc.at/gesundheitaufreisen eine entsprechende Vorlage zum Download.

"E-Zigaretten und Batterien darf man sowohl im Handgepäck als auch im großen Aufgabegepäck verstauen." – Falsch.

E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien für Laptops und Smartphones dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Aber Achtung: Auch hier gibt es Beschränkungen hinsichtlich Anzahl und Leistungskapazität. Daher sollte man vor Reiseantritt stets die Handgepäcksvorgaben der jeweiligen Airline genau nachlesen.

Wichtiger Hinweis: In manchen Ländern ist die Einreise mit E-Zigaretten verboten – so z. B. in Vietnam, Thailand oder Australien.

"Solange es in den Gepäckfächern an Bord oder unter dem Vordersitz Platz hat, ist es prinzipiell egal, wie groß das Handgepäck ist." – Falsch.

"Vor allem bei Billigfluglinien werden Gewicht und Maße des Handgepäcks meist sehr genau kontrolliert. An immer mehr Flughäfen werden so auch die Kabinen-Trolleys abgewogen. Man sollte sich daher vor Abflug unbedingt bei der Airline über die erlaubten Maße und das Maximalgewicht für Handgepäck erkundigen – denn diese Vorgaben sind nicht bei allen Fluggesellschaften gleich", betont die Reiseexpertin des Mobilitätsclubs.

"Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen." – Falsch.

Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist generell verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichholz-Päckchen hingegen darf man zwar einstecken, allerdings nicht im Hand- oder Aufgabegepäck transportieren, sondern ausschließlich am Körper tragen – also etwa in den Hosentaschen.

"Ob elektronische Geräte, die mit an Bord genommen werden, über einen vollen oder leeren Akku verfügen, ist egal." – Falsch.

Wer in die USA reist, muss mit verschärften Kontrollen von elektronischen Geräten im Handgepäck rechnen. Yvette Polasek dazu: "Die Geräte müssen sich bei der Überprüfung vor Ort ein- und ausschalten lassen, daher empfiehlt der ÖAMTC, Smartphones und Laptops in diesem Fall tatsächlich nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen."

"Lebensmittel wie Marmelade oder Gelees fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung." – Falsch.

Auch Lebensmittel wie etwa Marmelade oder diverse Gelees fallen unter die Verordnung zur Beschränkung der Flüssigkeitsmenge im Handgepäck. Sie dürfen nur in Behältern, die max. 100 ml fassen, transportiert werden und müssen ebenfalls in den 1L-Plastikbeutel hinein.

"Kindersitze dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden." – Falsch.

Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine ist bei den meisten Airlines erlaubt, sofern sie den Vorgaben an Bord entsprechen. Daher sollte man sich auch in diesem Fall vorab die Regelung der jeweiligen Fluggesellschaft genau ansehen.

"Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine." – Falsch.

"Ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, ist unter anderem von seiner Größe und dem Gewicht abhängig und je nach Fluglinie und Reiseziel unterschiedlich geregelt", erläutert ÖAMTC-Reiseexpertin Polasek. "Viele Airlines akzeptieren nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine. Sie müssen jedenfalls frühzeitig angemeldet werden und in einer geeigneten sowie auslaufsicheren Transportbox untergebracht sein. Dafür ist der:die Tierhalter:in zuständig." Nagetiere, Kaninchen oder Vögel sind in der Kabine meist nicht erlaubt.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Handgepäck - vor dem Packen informieren Handgepäck - vor dem Packen informieren © OEAMTC
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