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Durchfahrtsregelung Stammersdorfer Kellergasse

Von November bis Februar frei befahrbar.

1024px-Kellergasse_Stammerdorf_2.jpg © Geiserich 77

In der Stammersdorfer Kellergasse - Verbindung Stammersdorf-Hagenbrunn - ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art in beiden Fahrtrichtungen von 1. März bis 31. Oktober (Freitag bis Sonntag von 10:00 bis 22:00 Uhr sowie werktags Montag bis Donnerstag von 16:00 bis 22:00 Uhr), ausgenommen Linienbus und landwirtschaftliche Fahrzeuge, jeweils nach den Einfahrten zum Senderparkplatz, verboten.

Von November bis Ende Februar ist das Befahren der Kellergasse jederzeit gestattet.

Längere Anfahrt nach Hagenbrunn

Das bedeutet, dass das beliebte Ausflugsziel Hagenbrunn von Wien kommend über die Brünner Straße (B7) Föhrenhain oder über Bisamberg und Kleinengersdorf angefahren werden muss.

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