Durchfahrtsregelung Stammersdorfer Kellergasse
Von November bis Februar frei befahrbar.
In der Stammersdorfer Kellergasse - Verbindung Stammersdorf-Hagenbrunn - ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art in beiden Fahrtrichtungen von 1. März bis 31. Oktober (an den Wochenenden, Samstag und Sonntag, sowie an Feiertagen von 10:00 bis 22:00 Uhr), ausgenommen Linienbus und landwirtschaftliche Fahrzeuge, jeweils nach den Einfahrten zum Senderparkplatz, verboten.
Von November bis Ende Februar ist das Befahren der Kellergasse jederzeit gestattet.
Längere Anfahrt nach Hagenbrunn
Das bedeutet, dass das beliebte Ausflugsziel Hagenbrunn von Wien kommend über die Brünner Straße (B7) Föhrenhain oder über Bisamberg und Kleinengersdorf angefahren werden muss.