Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung
Die Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und im Ausland sind nur zwei von vielen Leistungen im Schutzbrief.
Die wichtigsten Infos finden Sie hier und alle Details im Schutzbrief-Heft zum Blättern.
Was ist passiert?
Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise in Österreich oder im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt und wird
- in ein Krankenhaus in Österreich eingeliefert, das mehr als 50 km vom Heimatkrankenhaus entfernt ist
- in ein Krankenhaus im Ausland eingeliefert.
Es entstehen zusätzliche Übernachtungskosten für geschützte mitreisende Personen.
Was ist zu tun?
- Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
- Senden Sie die Rechnung für die Übernachtungen samt Zahlungsbestätigung und eine Kopie des ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit der zusätzlichen Übernachtungen bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt.
So hilft der ÖAMTC:
Es werden bis zu drei Übernachtungen übernommen, max. € 85,- pro geschützte Person und Übernachtung.
Bitte beachten Sie:
- Achtung: Die Übernachtungskosten sind nicht mit der Leistung „Heimreise“ kombinierbar.
- Diese Leistung gilt in Österreich und im gesamten Schutzbrief-Geltungsbereich.
- Diese Leistung ist im Schutzbrief, Touring-Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief enthalten.
- Es gelten die Bestimmungen für Schutzbrief, Touring-Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief.
- Im Firmen-Schutzbrief ist die geschützte Person entweder mit dem geschützten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise in Österreich oder im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen für mitreisende Firmenangehörige.