Pick-up-Transport aus dem Ausland
Der Pick-up-Transport aus dem Ausland ist nur eine von vielen Leistungen im Schutzbrief.
Die wichtigsten Infos finden Sie hier und alle Details im Schutzbrief-Heft zum Blättern.
Was ist passiert?
Ein geschütztes Fahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann in der nächstgelegenen Fachwerkstätte weder am gleichen Tag noch am Folgetag instand gesetzt werden. Sie befinden sich auf der Heimreise und sind max. 175 km vom Zielort in Österreich entfernt.
Was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
So hilft der ÖAMTC:
- Der ÖAMTC organisiert den Transport des Fahrzeuges gemeinsam mit den geschützten Mitreisenden zu der Ihrem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte.
- Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten für das Fahrzeug und die geschützten Personen.
- Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachterkosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie:
- Die Pick-up-Transportkosten können nur übernommen werden, wenn der Transport von der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe organisiert wird.
- Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden:
- Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt.
- Sollte ein Transport aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein oder sollte das geschützte Fahrzeug aus technischen Gründen nicht auf das verfügbare Transportmittel geladen werden können, bietet der Schutzbrief bzw. der Firmen-Schutzbrief Alternativen für geschützte Personen und das Fahrzeug an.
Wichtige Hinweise:
- Die Tätigkeit und die damit verbundene Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme eines Pick-up-Transportes erstreckt sich ausnahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör.
- Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hat.
- Diese Leistung ist im Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief enthalten.
- Es gelten die Bestimmungen für Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief.
- Im Firmen-Schutzbrief handelt es sich beim geschützten Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug und statt Meldeadresse gilt die Firmenadresse. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen für mitreisende Firmenangehörige.