Heimreise nach Unfall oder Erkrankung
Die Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und aus dem Ausland sind nur zwei von vielen Leistungen im Schutzbrief.
Die wichtigsten Infos finden Sie hier und alle Details im Schutzbrief-Heft zum Blättern.
Was ist passiert?
Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise in Österreich oder im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt, dieses Ereignis führt zu Reiseabbruch und zusätzlichen Heimreisekosten.
Was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
So hilft der ÖAMTC:
- Organisation der Heimreise und Bestimmung des Transportmittels nach Rücksprache mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt.
- Übernahme zusätzlicher Heimreisekosten für geschützte mitreisende Personen.
Bitte beachten Sie:
- Heimreise nur nach stationärer oder ambulanter Erstversorgung oder medizinisch unaufschiebbaren Folgebehandlungen und nach Einwilligung der/des behandelnden Ärztin/Arztes.
- Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der Leistung „Übernachtungskosten“ kombinierbar.
- Diese Leistung gilt in Österreich und im gesamten Schutzbrief-Geltungsbereich.
- Diese Leistung ist im Schutzbrief, Touring-Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief enthalten.
- Es gelten die Bestimmungen für Schutzbrief, Touring-Schutzbrief und Firmen-Schutzbrief.
- Im Firmen-Schutzbrief ist die geschützte Person entweder mit dem geschützten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise in Österreich oder im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen für mitreisende Firmenangehörige.