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Wenn das Gepäck Verspätung hat

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Kaum am Urlaubsort gelandet, ereilte Herrn T. die Hiobsbotschaft: Sein Gepäck kommt später! Vom 24-h-Notruf der ÖAMTC-Rechtsberatung kam dazu folgender Tipp: Notwendige und möglichst günstige Ersatzbeschaffungen tätigen, Belege sammeln und der Airline in Rechnung stellen. Gesagt, getan. Herr T. kaufte T-Shirts, Badehose und Toiletteartikel. Die Airline wollte aber von den ausgegebenen 300 Euro nur 100 ersetzen, weil zu teuer bzw. zu viel eingekauft worden sei. 

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Die rechtliche Ausgangsbasis

Ist das Gepäck verspätet, haften Airlines für den Schaden. Insbesondere dürfen notwendige und angemessene Ersatzbeschaffungen getätigt werden. Was genau, hängt vom Zweck der Reise und davon ab, wann die Verspätung eintritt.

Ein drastisches Beispiel

Soll auf der Reise geheiratet werden und wird daher das Hochzeitskleid mitgenommen, so darf vor Ort auch ein neues angeschafft werden, wenn das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt. Ist das Gepäck aber auf dem Rückflug ver­spätet, darf kein neues Hochzeitskleid gekauft werden, außer, es wurde im Urlaub für eine Hochzeit daheim gekauft und würde nicht rechtzeitig zur Trauung da sein.

Finanzieller Abzug

Da nachgekaufte Sachen meist auch für die Zukunft brauchbar sind, handhaben Airlines den Ersatz unterschiedlich: Entweder es wird ein finanzieller Abzug getätigt oder, alternativ, die Sachen müssen der Airline zurückgeben werden, wenn der ­eigene Koffer wieder eintrifft.

Geld-Obergrenze

Pro Reisendem beträgt die maximale Haftungssumme für Verspätungsschäden bei der Beförderung von aufgegebenem Reisegepäck ca. 1.600 Euro. Bei beförderten Wertgegenständen oder dem erwähnten Hochzeitskleid ist dieser Betrag schnell erreicht. Daher: wertvolle Sachen im Gepäck vorher der Airline bekannt geben und Aufpreis zahlen oder extra versichern, dann erhält man auch einen höheren Schaden ersetzt.

Alternativ: Wertvolles einfach im Handgepäck transportieren.

Trostpflaster

Im eingangs erwähnten Fall konnte der ÖAMTC-Jurist für Herrn T. einen Vergleich mit der Airline aushandeln. Statt der geforderten 300 Euro wurden 200 Euro überwiesen.

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