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Verflixte Parkscheine

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Anfragen zum Thema "Kurzparken in Wien" gehen täglich dutzendweise in der Rechtsabteilung ein. Hier zwei aktuelle Dauerbrenner.

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Parkstrafen

Die ominöse Viertelstunde

„Ich hab’ mein Auto um 18.50 geparkt, die Kurzparkzone endet um 19 Uhr. Bekanntlich sind angefangene Viertelstunden ja gratis, also hab’ ich keinen Parkschein hineingelegt. Jetzt krieg’ ich ein Organmandat!“ Leider zu Recht. Hier muss trotzdem ein Parkschein benutzt werden. Es hätte mehrere korrekte Varianten gegeben: einen 15-Minuten-Parkschein ab 18.50 oder einen Halbstundenparkschein (ab 18.30, 18.45 oder sogar 19 Uhr).

Sekundenkrimi beim Handyparken

„Ich nutze das Handyparken, habe um 9.20 gebucht und auch um 9.20 das Bestätigungs-SMS erhalten. Jetzt finde ich ein Strafmandat mit Tatzeit 9.20 Uhr. Das kann doch nicht sein?“ Dieser groteske Fall tritt in den letzten Monaten gehäuft auf.

Vorweg: Gemäß der sogenannten Kontrolleinrichtungsverordnung muss sofort beim Abstellen gebucht werden. Als gelöst gilt der Parkschein jedoch erst mit dem Bestätigungs-SMS. Man sollte dieses also tunlichst beim Auto abwarten!

Für die seltsame Konstellation gibt es zwei Erklärungen:

a) Das Auto steht schon länger, der Lenker sieht, etwa von Balkon oder Fenster aus, ein Überwachungsorgan nahen und versucht noch schnell, einen Parkschein zu lösen. Das ist unzulässige Trickserei.

b) Der Lenker parkt ein und löst (wie üblich) den Parkschein erst im Haustor. Ein „Parksheriff“ lauert hinterm nächsten Eck, huscht zum Auto und ist mit der elektronischen Abfrage eine Spur früher dran. Das grenzt an Schikane; hier sollte man erwägen, sich zu wehren. Wenn es gelingt, im Verfahren diesen Ablauf glaubhaft zu machen, könnte man (trotz seines Formalfehlers) mit einer Ermahnung davonkommen.

Ein Jahr Ärger

Fragen Sie uns, ob sich Widerstand auszahlt. Nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg lohnt sich das Verfahren. Es kostet Zeit, Ärger, Geld. Aus 36 Euro werden nach zwei Instanzen üblicherweise 82 Euro, bisherige Unbescholtenheit vorausgesetzt. Oft ist das Zahlen des Organmandats, gesamt betrachtet, einfach „g’scheiter“.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Lesen Sie hier mehr zu den Strafverfahren und darüber, auf welche Fristen man achten muss.