Ungarn: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?
Wie schnell darf man in Ungarn fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in Ungarn unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung - hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.
Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
Im Ortsgebiet* | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
* In Stadtzentren oft auch 30 km/h
Im Ortsgebiet* | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
* In Stadtzentren oft auch 30 km/h
bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet* | 50 km/h | - |
außerorts | 70 km/h | - |
Schnellstraße | 70 km/h | - |
Autobahn | 80 km/h | - |
* In Stadtzentren oft auch 30 km/h
bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet* | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h | 70 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h | 70 km/h |
Autobahn | 130 km/h | 80 km/h |
* In Stadtzentren oft auch 30 km/h
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um sicher und gut in Ungarn unterwegs zu sein, sollte man sich vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren und diese befolgen. Wer Tempolimits einhält, Parkverbote beachtet und örtliche Regelungen beachtet, erspart sich teure Verkehrsstrafen während oder nach der Reise.
Kinder kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen: Tagfahrleuchten werden tagsüber und bei guter Sicht geduldet. Sobald die Lichtverhältnisse schlechter sind, sollte man jedoch mit Abblendlicht fahren.
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
- Das Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
- Budapest: Es gibt in allen Bezirken Kurzparkzonen, in denen max. 2 bis 3 Stunden gegen Gebühr (ca. 175 HUF bis 440 HUF) geparkt werden darf. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mit Forint-Münzen, teilweise kann auch via Smartphone bezahlt werden. Parken in der Nacht und am Sonntag ist gratis. Es wird empfohlen, einen der zahlreichen überwachten Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen oder P+R Parkplätze zu nutzen.
Mehr Infos: www.budapest.com, Parkmöglichkeiten in Budapest
- Mobilitätseingeschränkte Reisende: Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
- 0,0 Promille
- Winterreifen: Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
- Schneeketten: Die Benutzung von Schneeketten kann bei winterlichen Bedingungen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). In diesem Fall kann die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert werden.
- Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
- Bezahlung von Verkehrsstrafen: Die Polizei kann an Ort und Stelle Geldstrafen einheben. Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern oder bis zur Bezahlung beschlagnahmen.
- Ladung: Allgemein ist aber zu beachten, dass überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
Detailinfos zum Transport von Fahrrädern siehe Abschnitt "Rund ums Fahrrad".
- Rettungsgasse: Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links ausweichen, Fahrzeuge auf der rechten oder mittleren Spur nach rechts. Dies entspricht der Regelung in Österreich.
- Verwendung von Sicherheitsgurten: Seit 5. Juli 2025 haftet der Halter des Kraftfahrzeugs dafür, dass die Insassen den Sicherheitsgurt anlegen. Die Höhe der Strafe bei Nichtanlegen des Gurts richtet sich nach dem Ort, wo die Gesetzesübertretung begangen wird. So beträgt das Verwaltungsbußgeld innerorts 20.000 HUF (ca. 50 EUR, Stand Juli 2025), außerhalb von Ortschaften 30.000 HUF (ca. 75 EUR, Stand Juli 2025) und 40.000 HUF (ca. 100,- EUR, Stand Juli 2025) auf Autostraßen und Autobahnen.
Ungarisch | Deutsch |
Övezet |
Zone |
Baleset! | Unfall |
Torlódás | Stau |
Köd | Nebel |
Lassanlangsam | (fahren) |
Engedély oder Eng. |
Genehmigung |
Közuti ellenőrzés |
Straßenkontrolle |
Útzár | Straßensperre |
H oder Hé (hétfő) | Montag |
K oder Ke (kedd) |
Dienstag |
Sze (szerda) |
Mittwoch |
Cs oder Csü (csütörtök) |
Donnerstag |
P oder Pé (péntek) |
Freitag |
Szo (szombat) |
Samstag |
V oder Va (vasárnap) | Sonntag |
Bestimmungen für weitere Fahrzeuge
Welche weiteren Regelungen gelten für Motorräder und Fahrräder?
- Licht am Tag: Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen: Tagfahrleuchten werden tagsüber und bei guter Sicht geduldet. Sobald die Lichtverhältnisse schlechter sind, sollte man jedoch mit Abblendlicht fahren.
- Mitführpflichten: Warnwesten.
Gut zu wissen: Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
- Die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes beträgt 40 km/h. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h ist erlaubt, wenn der Radfahrer einen Helm trägt.
- Radfahrer müssen nachts die Lichter anschalten (vorne weiß oder gelb und hinten rot). Bei Nacht und schlechter Sicht müssen alle Radfahrer und Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen eine Warnweste tragen (gilt auch für Radfahrer, die den Neusiedler See umrunden).
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto.