Slowakei: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?
Wie schnell darf man in der Slowakei fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in der Slowakei unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung - hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.
Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Autobahn | 130 km/h* |
* Auf Stadtautobahnen gelten 90 km/h.
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Autobahn | 130 km/h* |
* Auf Stadtautobahnen gelten 90 km/h.
bis 3,5 t |
über 3,5 t |
|
Im Ortsgebiet | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
Autobahn | 90 km/h | 90 km/h |
bis 3,5 t |
über 3,5 t |
|
Im Ortsgebiet | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h | 90 km/h |
Autobahn | 130 km/h* | 90 km/h |
* Auf Stadtautobahnen gelten 90 km/h.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um sicher und gut in der Slowakei unterwegs zu sein, sollte man sich vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren und diese befolgen. Wer Tempolimits einhält, Parkverbote beachtet und örtliche Regelungen beachtet, erspart sich teure Verkehrsstrafen während oder nach der Reise.
Kinder unter 12 Jahre und kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zu Reisen mit Kindern.
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnwesten für alle Insassen
- Motorrad: Verbandszeug, Warnwesten
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Beim Parken muss ein mind. 3 m breiter Fahrstreifen pro Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
- Parkverbot gilt bei gelben, durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand.
- Auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, in Tunneln und Unterführungen besteht Park- und Halteverbot.
- Fahrzeuge dürfen nur in Fahrtrichtung parallel zum Randstein parken. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt.
- Nützliche Informationen für das Parken in Bratislava
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
0,0 Promille
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
Winterreifen: Fahrzeuge bis 3,5 t müssen bei winterlichen Verhältnissen mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen (Mindestprofiltiefe: 3 mm) ausgerüstet sein.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen, unabhängig von den Wetterverhältnissen, vom 15. November bis 31. März sowie bei winterlichen Verhältnissen außerhalb des angegebenen Zeitraumes mit Winterreifen unterwegs sein.
Schneeketten: Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind und wenn sie die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigen.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
- Abbiegende Straßenbahnen haben immer Vorrang.
- Nach einem Unfall ist die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos, wenn ein Schaden von mehr als 4.000 Euro vorliegt. Andernfalls kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für Kosten des Polizeieinsatzes aufzukommen.
Besondere Verkehrsschilder
- Prejazd zakázaný = Durchfahrt verboten
- Jednosmerná premávka = Einbahnstraße
- Obchvat = Umfahrung
- Obchádzka = Umleitung
- Bez uhrady = Gebührenfreie Strecke
- H / Nemocnica = Krankenhaus
Welche weiteren Regelungen gelten für Motorräder und Fahrräder?
- Promillegrenze: 0,0 Promille
- Mitführpflichten: Verbandszeug, Warnwesten
- Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Helmpflicht für Radfahrer, für Kinder unter 15 Jahren gilt diese auch im Ortsgebiet. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass Erwachsene ebenfalls immer einen Fahrradhelm tragen.
- Beim Überholen eines Radfahrers muss ein seitlicher Abstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, muss das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto