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DruckenSchweiz: Neue Müll-Regeln
Die Schweiz verschärft ihren Kampf gegen achtlos weggeworfenen Müll. Seit dem 1. August 2026 gelten in der Alpenrepublik landesweit einheitliche Strafen.
Seit dem 1. August 2026 gelten in allen Kantonen erstmals einheitliche Strafen für sogenanntes Littering. Ziel der neuen Regelung ist es, die Umwelt besser zu schützen und die Vermüllung von Straßen, Parks und Naturräumen konsequenter zu ahnden.
Strafen nach Art und Menge des Mülls
Wer künftig einen Zigarettenstummel, Kaugummi oder anderen Kleinabfall im öffentlichen Raum wegwirft und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Der Schweizer Bundesrat hat ein landesweit gültiges Bußgeldsystem eingeführt, um bisher unterschiedliche kantonale Regelungen zu vereinheitlichen. Bereits für einzelne Kleinabfälle fallen Strafen von bis zu 80 Schweizer Franken an. Werden mehrere kleinere Abfälle achtlos entsorgt, können bis zu 100 Schweizer Franken fällig werden.
Die Höhe der Strafe richtet sich künftig nach der Menge des entsorgten Abfalls:
- Einzelner Kleinabfall (z. B. Zigarette oder Kaugummi) - bis zu 80 Schweizer Franken
- Mehrere Kleinabfälle bis 17 Liter - bis zu 100 Schweizer Franken
- Haushaltsabfälle von 17 bis 35 Litern - bis zu 150 Schweizer Franken
- Haushaltsabfälle von 35 bis 110 Litern - bis zu 250 Schweizer Franken
Bei größeren Mengen oder illegalen Ablagerungen in der Natur können zusätzlich weitere Sanktionen oder sogar strafrechtliche Verfahren drohen.
Sind auch Urlauber:innen betroiffen?
Die neuen Vorschriften gelten für alle Personen in der Schweiz, also auch für Tourist:innen. Wer während einer Reise Abfälle im öffentlichen Raum zurücklässt, muss ebenso mit den festgelegten Strafen rechnen. Besonders bei beliebten Ausflugszielen, Wanderwegen oder in Innenstädten dürfte verstärkt auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden.