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Dubrovnik: Zufahrtsregelung für die Altstadt

Wer mit dem Pkw nach Dubrovnik reist, sollte die geltende verkehrsberuhigte Zone rund um die Altstadt beachten. Für die Zufahrt ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs erforderlich. Verstöße werden automatisch erfasst und mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

© ÖAMTC REISEN
Kroatien-Dubrovnik.jpg

Die verkehrsberuhigte Zone schützt seit Juni 2025 den historischen Stadtkern von Dubrovnik und gilt von 1. März bis 30. November. Eine Einfahrt ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug vorab registriert wurde und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Hotelbuchung innerhalb der Zone
  • Ferienunterkunft mit privatem Stellplatz
  • Vorab reservierter Parkplatz in der Altstadt

Für die Registrierung ist eine entsprechende Buchungs- oder Reservierungsbestätigung erforderlich.

So registrieren Sie Ihr Fahrzeug

Die Registrierung erfolgt kostenlos über die Website der Stadt Dubrovnik oder kann durch den Vermieter bzw. Hotelier vorgenommen werden. Für die Registrierung benötigen Sie:

  • Ihren Name und Ihre Kontaktdaten
  • das Kfz-Kennzeichen, mit dem Sie einfahren möchten
  • Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung

ÖAMTC-Tipp: Speichern Sie die Registrierungsbestätigung auf dem Smartphone ab, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.

Wo erstreckt sich die verkehrsberuhigte Zone in Dubrovnik?

Die Zone umfasst die Straßen rund um die Altstadt von Dubrovnik. Die Zufahrtsbeschränkung wird durch Verkehrsschilder und digitale Anzeigetafeln gekennzeichnet.

Auf den Verkehrsschildern steht "Zona orgraničenog prometa/Restricted traffic zone".

Die digitalen Anzeigetafeln verfügen über rote und grüne Lichter. Rotes Licht bedeutet absolutes Einfahrtverbot. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge mit Sonderausweisen, wie z. B. Polizeifahrzeuge. Grünes Licht bedeutet, dass die Einfahrt für registrierte Fahrzeuge bzw. berechtigte Fahrzeugkategorien erlaubt ist.

Achtung: Navigationssysteme berücksichtigen die neue Regelung nicht immer korrekt und können Fahrzeuge irrtümlich in die Sperrzone führen.

Wie hoch sind die Strafen bei Nichtbeachtung der verkehrsberuhigten Zone?

Die Kennzeichenerfassung erfolgt automatisiert mittels Kameras. Jede einzelne unberechtigte Einfahrt wird separat geahndet: pro Einfahrt mit dem eigenem Fahrzeug: 260 Euro. Das gilt auch dann, wenn Sie nur wenige Minuten später ein zweites Mal durchfahren. Auch Kurzzeitstopps werden erfasst.

Kroatische Bußgelder können auch in Österreich vollstreckt werden.

Achtung: Teuer kann die Einfahrt mit einem Mietwagen werden. Hier sind Strafen von bis zu 1.580 Euro möglich, da die Sanktion zunächst an die Mietwagenfirma gehen, die von den kroatischen Behörden als juristische Person angesehen werden und für die Strafen höher angesetzt sind.

Die Mietwagenfirma hat dann zwei Möglichkeiten:

1. Sie zahlt die Strafe und fordert das Geld von Ihnen zurück. In diesem Fall sollten Sie nur 260 Euro an den Vermieter bezahlen. Weisen Sie zusätzlich darauf hin, dass der Vermieter Einspruch hätte einlegen müssen.

2. Die Mietwagenfirma legt Einspruch ein und begründet ihn damit, dass ihr im Vorfeld keine Möglichkeit gewährt wurde, den Fahrer zu benennen. Das Verfahren läuft im Anschluss dann gegen Sie als Fahrer:in..

Hinweis der ÖAMTC Juristen: Eine gefestigte Praxis oder Rechtsprechung gibt es noch nicht. Wenn Sie mit einem Mietwagen in die Zone eingefahren sind und 1580 Euro zahlen sollen, sollten Sie daher schnell handeln und mit der ÖAMTC Rechtsberatung Kontakt aufnehmen, um Ihr weiteres Vorgehen zu klären.

Empfehlung für Reisende

Wer die Altstadt von Dubrovnik besuchen möchte, sollte sein Fahrzeug möglichst außerhalb des historischen Zentrums parken und öffentliche Verkehrsmittel oder die fußläufigen Verbindungen nutzen. Dadurch lassen sich Strafen vermeiden und der Aufenthalt wird deutlich entspannter.

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