Versicherungsbedingungen
Folgende Versicherungsbedingungen gelten für:
- L-Vorbereitungstraining
- Mehrphasen Training Pkw
- Mehrphasen Training Motorrad
- Perfektionsfahrt Motorrad
- Aufstiegspraxis Motorrad
- Intensiv Training Pkw
- Dynamik Training Pkw
- Speed Training Pkw
- SUV Training Pkw
- Offroad Trainig Pkw
- Personal Coaching Pkw
- Warm up Motorrad
- Aktiv Training Motorrad
- Dynamik Training Motorrad
- Enduro Training
- Supermoto Training
- Training & Ausfahrt Motorrad
- Personal Coaching Pkw
- Drive & Fly
- Mobil sein - Mobil bleiben
Die ÖAMTC Fahrtechnik GmbH hat bei der Generali Versicherung AG für Ihr Fahrtechnik Training einen Gruppenvertrag für eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bei der Sie
mit Bezahlung der Trainingsgebühr automatisch während der Ausübung des Fahrtechnik Trainings am Fahrtechnik Gelände mitversichert sind.
Die Vollkaskoversicherung umfasst Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug aufgrund eines Unfalles sowie Naturkatastrophen, Brand und Diebstahl, sofern dieses in A, D, I, SLO, SK CZ oder H zugelassen ist. Die maximale Entschädigung beträgt Euro 3.000,- abzüglich Euro 400,- generellen Selbstbehalt je Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, das bedeutet, dass im Schadenfall
- BEI Verursachung durch Dritte zunächst der Verursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung
- OHNE Verursachung durch Dritte und BEI Bestehen einer eigenen Kaskoversicherung die eigene Kfz-Kaskoversicherung leistungspflichtig ist.
Der subsidiäre Versicherungsschutz tritt erst dann ein, wenn keine der beiden genannten Möglichkeiten beansprucht werden kann, die Leistung vom eigenen Kaskoversicherer abgelehnt wird oder keine eigene Kaskoversicherung besteht.
Im Falle eines während der Ausübung des Kurses entstandenen Sachschadens an Ihrem Fahrzeug sind Sie verpflichtet, bekannt zu geben, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Kaskoversicherung haben.
Folgende Versicherungsbedingungen gelten für:
- Schnee & Eis Training
- Snow & Fun
Die ÖAMTC Fahrtechnik GmbH hat bei der Generali Versicherung AG für Ihr Fahrtechniktraining einen Gruppenvertrag für eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bei der Sie
mit Bezahlung der Trainingsgebühr automatisch während der Ausübung des Fahrtechnik Trainings am Fahrtechnik Gelände mitversichert sind.
Die Vollkaskoversicherung umfasst Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug aufgrund eines Unfalles sowie Naturkatastrophen, Brand und Diebstahl, sofern dieses in A, D, I, SLO, SK CZ oder H zugelassen ist. Die maximale Entschädigung beträgt Euro 8.000,- abzüglich Euro 400,- generellen Selbstbehalt je Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, das bedeutet, dass im Schadenfall
- BEI Verursachung durch Dritte zunächst der Verursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung
- OHNE Verursachung durch Dritte und BEI Bestehen einer eigenen Kaskoversicherung die eigene Kfz-Kaskoversicherung leistungspflichtig ist.
Der subsidiäre Versicherungsschutz tritt erst dann ein, wenn keine der beiden genannten Möglichkeiten beansprucht werden kann, die Leistung vom eigenen Kaskoversicherer abgelehnt wird oder keine eigene Kaskoversicherung besteht.
Im Falle eines während der Ausübung des Kurses entstandenen Sachschadens an Ihrem Fahrzeug sind Sie verpflichtet, bekannt zu geben, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Kaskoversicherung haben.
Kein Versicherungsschutz kann angeboten werden für folgende Trainings:
- Drift Training (bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fahrtechnik Zentrum über ein alternatives Angebot mit inkludiertem Versicherungsschutz)
- Racing Experience
- Sportfahrer Training
- Motorrad Alpin Training
- Alle praktischen Lkw Trainings (bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fahrtechnik Zentrum über ein alternatives Angebot mit inkludiertem Versicherungsschutz)