ADR Auffrischungskurs
NEU in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren
Bitte beachten Sie die wichtigen Covid-19 Regeln für den Kursbetrieb in den Fahrsicherheitszentren der ÖAMTC Fahrtechnik GmbH, die Sie hier als Download finden.
Auffrischungsschulung gemäß GGBG/ADR (Gefahrgutbeförderungsgesetz/ADR) zur Verlängerung der Gültigkeit des ADR-Lenkerausweises, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 5 Jahre zurück liegt; inklusive Unterlagen, Feuerlöschübung und abschließender Prüfung.
Voraussetzungen
Die Verlängerung muss in den letzten 12 Monaten vor Ablauf des im ADR-Lenkerausweis eingetragenen Datums absolviert werden. Nach der bestandenen Prüfung wird der ADR-Lenkerausweis um weitere fünf Jahre verlängert.
Bei Ablauf der im ADR Lenkerausweis eingetragenen Frist ist die gesamte ADR Ausbildung mit sämtlichen Prüfungen neu zu absolvieren, es gibt keine Überziehungsfristen!
Ablauf und Prüfung
Die Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt. Zur Produktion der neuen ADR-Lenkerbescheinigung im Scheckkartenformat wird ein EU-Passfoto benötigt. Mitzubringen ist weiter der ADR-Lenkerausweis sowie ein Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis dgl.)
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine vorläufige ADR-Bescheinigung. Diese vorläufige Bescheinigung gilt nur für Beförderungen innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis zum Erhalt der Bescheinigung im Kartenformat, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum der Prüfung. Unabhängig von den genannten Fristen gilt diese vorläufige Bescheinigung als Bestätigung der Schulung und Prüfung.