In Österreich gilt seit 1. Jänner 2012 auf Autobahnen und Schnellstraßen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Der ÖAMTC appelliert an die Lenker, gemeinsam solidarisch Platz zu machen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung sind gefragt, damit im Notfall rasch geholfen werden kann. Zudem drohen bei Missachtung der Vorschriften empfindliche Strafen. Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit bis zu 726 Euro geahndet. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
Mit der Einführung der Rettungsgasse ist Österreich dem Beispiel anderer europäischer Länder gefolgt. In Deutschland, Slowenien, Tschechien und in der Schweiz besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten. Mit Ausnahme von Tschechien sind die Regeln zu Bildung einer Rettungsgasse den Vorschriften in Österreich sehr ähnlich. Anlässlich der Urlaubssaison hat der Club die Rettungsgasse-Bestimmungen in unseren Nachbarländern zusammengefasst:
Mit der Einführung der Rettungsgasse ist Österreich dem Beispiel anderer europäischer Länder gefolgt. In Deutschland, Slowenien, Tschechien und in der Schweiz besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten. Mit Ausnahme von Tschechien sind die Regeln zu Bildung einer Rettungsgasse den Vorschriften in Österreich sehr ähnlich. Anlässlich der Urlaubssaison hat der Club die Rettungsgasse-Bestimmungen in unseren Nachbarländern zusammengefasst:
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