Jetzt drucken

Versicherungsleistungen bei Autodiebstahl

Fahrzeugdiebstahl: Welche Versicherung zahlt, was wird ersetzt und welche Fristen gelten? Die ÖAMTC-Jurist:innen beantworten genau diese Fragen regelmäßig.

Jährlich werden in Österreiche tausende Kfz gestohlen. Dadurch gibt es auch bei den ÖAMTC-Jurist:innen oftmals Anfragen zu versicherungsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Fahrzeugdiebstählen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sofort nach dem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige erstatten - das ist der wichtigste erste Schritt.  Danach sollte man so rasch wie möglich die Versicherung verständigen.
  • Die Kaskoversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, aber nur in der Serienausstattung; Sonderzubehör und mitgeführte Gegenstände müssen extra versichert werden.
  • Taucht das Auto nach mehr als einem Monat wieder auf, geht es ins Eigentum der Versicherung über.

Was die Kaskoversicherung nach einem Autodiebstahl zahlt

Grundsätzlich werden Kfz-Einbrüche oder Diebstähle von Elementar-oder Vollkaskoversicherungen abgedeckt. Sollte es zu einem Autodiebstahl kommen, ersetzen die Versicherungen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Je nach Polizze sind aber Selbstbehalte möglich.

Aber Vorsicht: Die Versicherungsleistung umfasst grundsätzlich nur den Wert des serienmäßig ausgestatteten Kfz.

Sonderzubehör, mitgeführte Gegenstände und Ausschlüsse

  • Wer Sonderzubehör, wie zum Beispiel Spoiler, Alufelgen, Sitzheizung oder Radio ersetzt bekommen will, muss diese auch extra versichern.
  • Auch im Auto mitgeführte Gegenstände müssen zusätzlich versichert werden. Die hierfür ersetzten Beträge sind üblicherweise vertragsmäßig limitiert.
  • Achten sollte man auch auf Ausschlüsse in der Polizze. Der Ersatz von elektronischen Gegenständen wie Laptops oder mobilen Navigationsgeräten wird manchmal von der Versicherung ausgenommen.

ÖAMTC-Tipp daher: Polizze genau lesen und wertvolle und für Diebe interessante Gegenstände im Optimalfall nicht im Auto lassen.

Wiederbeschaffungswert: Den Fragebogen vollständig ausfüllen!

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges wird mittels Fragebogen ermittelt. Fahrzeughalter:innen werden aufgefordert, folgende Angaben zu machen:

  • Kaufdatum und Kaufpreis des Fahrzeuges 
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt des Diebstahls
  • etwaige Vorschäden und Reparaturen 
  • Ort des Diebstahls und auffällige Beobachtungen wie verdächtige Personen
  • Mitgeführte Papiere auflisten

Wer den Fragebogen lückenhaft ausfüllt, riskiert Verzögerungen bei der Schadensabwicklung. Vollständige und präzise Angaben beschleunigen den Prozess und sichern den Anspruch ab.

Fristen: Was passiert, wenn das Auto wieder auftaucht?

Taucht ein gestohlenes Fahrzeug innerhalb der von der Versicherung vorgegeben Frist - meist ein Monat - wieder auf, dann muss es von der Kaskoversicherung in den Verfügungsbereich der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters gebracht werden. Die versicherte Person muss die Möglichkeit haben, es zeit- und kostengünstig zu übernehmen. Dann werden etwaige Schäden am Auto ermittelt und diese, so kein Totalschaden vorliegt, ersetzt.

Taucht das Auto erst nach Monatsfrist auf, dann geht es in das Eigentum der Versicherung über und der Versicherungsnehmer erhält den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt.

Mehr zum Thema

Silhouette eines vemummten Mannes, der ein Auto knackt

Autoklau: Fakt vs. Fiktion

Zum Thema Autodiebstahl kursieren zahlreiche Gerüchte und Halbwahrheiten. Andreas Köck, Chefinspektor der Soko Kfz, klärt auf, wie Fahrzeuge wirklich gestohlen werden und was im Anschluss mit dem Diebesgut geschieht.