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ÖAMTC begrüßt EU-Vorschlag zu Datengesetz

Weitere Regelungen im automotiven Bereich notwendig.

Daten aus dem Auto_Umfragebild.jpg ÖAMTC
Symbolbild: Daten aus dem Auto © ÖAMTC

Mobilitätsclub fordert fahrzeugspezifische Regeln für Datenweitergabe an Dritte 

Will man für einen Check oder eine Reparatur eine freie Auto-Werkstätte nutzen, muss diese über den Bordcomputer Zugriff auf die Fahrzeugdaten haben. Gesetzlich ist der freie Zugriff von unabhängigen Werkstätten und Reparaturdiensten auf die Fahrzeugdaten bisher nicht ausreichend geregelt. Am 24.02.2022 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten "Data Act" einen Gesetzestext vorgestellt. Das Datengesetz will europaweit einheitliche Regeln für die Nutzung und Weitergabe von Daten schaffen, die vernetzte Geräte wie z. B. Smartphones, Haushaltsgeräte und sprachgesteuerte Unterhaltungselektronik, aber auch Autos über den Nutzer sammeln.

"Der Data Act ist ein wichtiger erster Schritt, um einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu Daten aus dem Auto sicherzustellen. Diese Daten gehören der Fahrzeug haltenden Person. Das entspricht unserer langjährigen Forderung", begrüßt ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold die neue Regelung prinzipiell.

Der Data Act enthält grundlegende Prinzipien für den Zugang zu Daten, deren Nutzung in allen digitalen Anwendungen sowie die Weitergabe an weitere Servicedienstleister, die sich die Konsumentinnen und Konsumenten selbst aussuchen kann. Das soll künftig für Fairness und mehr Wettbewerb im digitalen Datenmarkt sorgen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen profitieren können.

Eigene Regelungen für Kraftfahrzeuge soll Datenweitergabe an Dritte regeln

Der Mobilitätsclub drängt allerdings auf weitere Rechtsvorschriften für den automotiven Bereich. "Bei Fahrzeugdaten wissen derzeit nur die Hersteller, welche Daten Autos erzeugen, speichern und senden sowie an wen sie weitergegeben werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist mit der aktuellen Regelung nicht ausreichend geklärt", stellt Schmerold klar.

Zwar dürfen die Besitzerinnen und Besitzer von datenerzeugenden Geräten die über sie gesammelten Daten verlangen und an Dritte weitergeben, wird dabei aber von einer sehr weitrechenden und unklaren Wettbewerbsklausel beschränkt. Unklar ist auch der Umfang der Daten, die weitergegeben werden dürfen. Der ÖAMTC-Direktor fordert daher weitere gesetzliche Regelungen. "Um den Autofahrerinnen und Autofahrer die Kontrolle über ihre Daten und die davon abhängigen Services zu geben, sollte schnellstmöglich auf EU-Ebene ein spezifischer rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Fahrzeugdaten geschaffen werden", so Schmerold.

Secure On-Board Telematics Platform (S-OTP)

Bestehende unabhängige Plattform als mögliche technische Lösung

Als technische Lösung schlägt der ÖAMTC gemeinsam mit Partnerclubs und anderen Stakeholdern seit Jahren die sogenannte Secure On-Board Telematics Platform (S-OTP) vor. Damit könnten zertifizierte Dienstleister nach Zustimmung des Fahrzeughalters – zum Beispiel im Falle einer Panne oder einer Reparatur – direkt auf Daten im Fahrzeug zugreifen.

Österreicherinnen und Österreicher wollen über ihre Fahrzeugdaten selbst entscheiden

Bereits seit Jahren setzt sich der ÖAMTC als größte Interessenvertretung im Mobilitätsbereich für klare Regelungen zu Datenerfassung und -weitergabe ein – und weiß die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher hinter sich: Bei einer in 12 europäischen Ländern durchgeführten Online-Umfrage der FIA im Jahr 2015 erklärten 86 Prozent der Befragten in Österreich, sie würden ausgewählte Daten zur Pannenbehebung weitergeben. Allerdings wollten 91 Prozent den Pannendienst selbst wählen. Und 97 Prozent wollten die Kommunikation aus dem Auto komplett abschalten können. In einer weiteren, vom ÖAMTC im Jahr 2017 unter 1.232 Club-Mitgliedern durchgeführten Umfrage sprachen sich 94 Prozent dafür aus, dass die Fahrzeug haltenden Personen selbst entscheiden sollten, ob und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen.

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