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DruckenÖAMTC: E-Scooter-Test wirft Fragen zu österreichischer Gesetzgebung auf
Viele gängige Modelle nicht erlaubt – unterschiedliche Rechtlage in Europa als Problem.
Erlaubt oder nicht: Leistungsgrenze als entscheidender Faktor
- Alle 10 getesteten E-Scooter überschreiten die österreichische Leistungsgrenze von 600 Watt.
- Die meisten Hersteller geben 1.000 Watt oder mehr als maximale Motorleistung an.
- Wer einen illegalen Scooter fährt, riskiert Verwaltungsstrafen sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme.
- Der ÖAMTC schlägt einen runden Tisch mit Ministerien, Handel, Herstellern und Konsumentenschutz vor.
Wer einen handelsüblichen E-Scooter kauft, geht davon aus, ihn auch legal fahren zu dürfen. Ein ÖAMTC-Test zeigt: Das ist in Österreich oft nicht der Fall.
Was Konsument:innen jetzt wissen müssen
Ein E-Scooter darf in Österreich auf öffentlichen Straßen nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, darunter eine auf 25 km/h begrenzte Bauartgeschwindigkeit und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt. Gerade letzteres führt oft zu Unsicherheiten, weiß ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf: "Uns erreichen immer häufiger Anfragen, in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung zwischen Höchst- und Dauerleistung."
Das Problem: Die Herstellerangaben sind oft nicht eindeutig und können suggerieren, dass die Begrenzung auf 25 km/h ausreiche, um eine Nutzung im Straßenverkehr zu erlauben. "Es steht zu vermuten, dass die uneinheitliche Gesetzgebung in Europa die Ursache dafür ist. So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich, nicht, was der Motor kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Club fordert runden Tisch zu Leistungsgrenze
Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt auch ein aktueller E-Scooter-Test des Mobilitätsclubs und seiner Partnerorganisationen: Alle zehn untersuchten Modelle überschritten die in Österreich erlaubte Höchstleistung von 600 Watt. Bei den meisten Scootern wurden von den Herstellern sogar um oder über 1.000 Watt maximale Leistung angegeben. Damit darf keiner dieser Roller, die problemlos im Handel oder über das Internet gekauft werden können, hierzulande auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Eigentlich standen beim Test u. a. Sicherheit und Alltagstauglichkeit im Mittelpunkt. Dafür wurden bewusst Modelle ausgewählt, die zu einem stabileren Fahrverhalten beitragen. "Das zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass in Österreich viele E-Scooter unterwegs sind, die nach derzeitiger Rechtslage illegal sind – und das trotz regelkonformer Begrenzung auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit", fasst Wolf zusammen. Über die tatsächliche Anzahl gibt es – mangels Zulassungspflicht – allerdings keine offiziellen Angaben.
Aus Sicht des ÖAMTC sollte die österreichische Rechtslage in Hinblick auf die Leistungsgrenze umgehend und ergebnisoffen geprüft werden. "Wir schlagen dafür einen runden Tisch mit allen Akteuren, darunter die zuständigen Ministerien, Handel, Hersteller und Konsumentenschutz, vor", hält Wolf fest. Denn nur gemeinsam, so der ÖAMTC-Experte, könne man eine Lösung, die sowohl im Sinne der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Konsument:innen sei, finden.
Begrenzung auf 25 km/h weiterhin sinnvoll – Leistungsgrenze ist zu diskutieren
Außer Diskussion steht für den ÖAMTC, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h bleiben muss. Es sei aber zu hinterfragen, so Wolf, ob ein E-Scooter wegen einer kurzfristig höheren Motorleistung vollständig vom öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen werden soll – oder ob z. B. die in Deutschland gültige Nenndauerleistung ein sinnvollerer Zugang sein könnte. Im Zuge einer etwaigen Neuregelung sollte – im Sinne der Verkehrssicherheit – auch noch einmal über eine Helmpflicht nachgedacht werden.
Wer einen handelsüblichen Roller kauft, muss aus Sicht des ÖAMTC jedenfalls darauf vertrauen können, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet werden darf. "Derzeit besteht die Gefahr, dass man erst bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall erfährt, dass der im guten Glauben gekaufte Scooter eigentlich verboten ist“, warnt Wolf. Mögliche Folgen reichen von Verwaltungsstrafen bis zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen. Im Ernstfall können auch Schadenersatz- oder Regressforderungen drohen.