Reiseveranstalter „Klug-Touristik“ in Konkurs: Tipps für betroffene Reisende
Die Klug Touristik GmbH hat ab 28.2.2023 Insolvenz angemeldet.
Die österreichische Pauschalreiseverordnung sichert die Ansprüche von Pauschalreisenden im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder Reisevermittlers.
Pauschalreisende, die bei Klug Touristik gebucht haben, können daher bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Das betrifft An- und Restzahlungen für Pauschalreisen, sofern die Reise nicht (wie geplant) durchgeführt werden kann. Zuständig für die Abwicklung der Rückerstattung ist in diesem Fall die
TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44
E-Mail: office@tourismusversicherung.at
Achtung!
Die Forderung auf Retournierung der geleisteten Zahlungen muss vom Reisenden bis längstens 25.4.2023 (=8 Wochen ab 28.2.2023) beim Abwickler - am besten per Mail - angemeldet werden.
Andere Forderungen können im Insolvenzverfahren ebenso bis 25.4.2023 geltend gemacht werden. Dies betrifft Rückforderungen von Zahlungen außerhalb einer Pauschalreise, z.B. wenn bei Klug-Touristik lediglich eine Einzelleistung (Unterkunft, Anreise,…) gebucht wurde. In diesem Fall wird eine Gerichtsgebühr iHv 25 Euro fällig und die Forderungen müssen bei der Masseverwalterin Mag. Dr. Ulla Reisch, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09, 1030 Wien angemeldet werden. Gläubiger erhalten bei Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote. Daher ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren dann sinnvoll, wenn es sich um eine entsprechend höhere Forderung handelt. Das gilt auch für Gutscheine.
Kostenlose Rechtshilfe für ÖAMTC-Mitglieder
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Jurist:innen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.