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Einreise nach Österreich 2026: Dokumente, Regeln und Zollbestimmungen

Welche Bestimmungen gelten für die Einreise nach Österreich? Welche Reisedokumente werden benötigt? Welche Waren dürfen zollfrei eingeführt werden? Erfahren Sie hier alles über die Einreise- und Zollbestimmungen für Österreich.

Je nach Herkunft gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen nach Österreich. Während für Reisende aus anderen EU- oder EWR-Ländern und der Schweiz ein gültiges Reisedokument ausreicht, benötigen Personen aus Drittstaaten unter Umständen ein Visum. Eine wichtige Rolle spielen 2026 auch das neue EU Entry/Exit-System (EES) und die künftige elektronische Reiseregistrierung ETIAS (European Travel Information and Authorization System). Dieser Überblick fasst die aktuell gültigen Regeln für die Einreise nach Österreich, Zollbestimmungen und Besonderheiten im Schengen-Raum kompakt zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • EU-/EWR- und Schweizer Staatsbürger:innen brauchen kein Visum, aber ein gültiges Reisedokument.
  • Drittstaatsangehörige unterliegen je nach Herkunft Visumpflicht oder Visumbefreiung (90/180-Regel, siehe unten).
  • Trotz Schengen-Raums können temporäre Grenzkontrollen stattfinden (Reisedokument mitführen).

Reisedokumente für die Einreise nach Österreich

Schengen-Raum: Bedeutung und Grenzkontrollen

Der Schengen-Raum ermöglicht Reisen ohne systematische Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten sowie gemeinsame Außengrenzen und Visa-Regeln. Dennoch ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, auch an den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten temporäre Grenzkontrollen durchzuführen, wenn dies aus Gründen der inneren Sicherheit notwendig erscheint (z. B. Migration, terroristische Bedrohungen, Großveranstaltungen).

Wichtig zu wissen

  • Viele Schengen-Länder führen vorübergehende Grenzkontrollen zu ihren Nachbarländern durch (z. B. Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich).
  • Bei jedem Grenzübertritt ist ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen, auch bei kurzen Fahrten ins Nachbarland (z. B. "Deutsches Eck").
  • Der Führerschein allein ist nicht ausreichend.

Informationen zu temporären Grenzkontrollen an Schengen-Grenzen

Einfuhr von Waren nach Österreich

Bei der Einfuhr von Waren nach Österreich ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese in einem EU-Land oder einem Drittstaat (Nicht-EU-Land) gekauft wurden. Während innerhalb der EU der freie Warenverkehr gilt, gelten bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten klar festgelegte Zollfreigrenzen. Doch auch für die zollfreie Einfuhr bestimmter Waren aus EU-Ländern, wie alkoholische Getränke oder Tabakwaren, gibt es Richtmengen, die einzuhalten sind.

Transit durch ein Nicht-EU-Land

Wenn Sie bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Land kommend ein Nicht-EU-Land durchqueren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen des Transitlandes beachten. Dies gilt etwa bei der Durchreise durch die Schweiz oder bei Reisen aus Griechenland, die durch Serbien und Nordmazedonien führen. Bei Überschreitung der jeweiligen Freigrenzen für die Einfuhr in das Nicht-EU-Land müssen Sie die Waren beim Grenzübertritt deklarieren.

Schweiz

  • Transitschein: In der Schweiz wird ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise rückerstattet wird.

Wiedereinreise in die EU bzw. nach Österreich

  • Deklaration: Bei der Wiedereinreise in die EU bzw. nach Österreich müssen Sie die Waren erneut beim Zoll deklarieren.
  • Abgaben: Abgaben fallen dabei nicht an, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren in der EU gekauft wurden und für den persönlichen Bedarf sind

Welche Länder gehören zur EU, zum Schengenraum bzw. zur Eurozone?

Die abgebildete Karte zeigt, welche Länder der EU, dem Schengenabkommen bzw. der Eurozone angehören:
- Grün: EU-Staaten mit Schengenabkommen
- Blau: EU-Staaten ohne Schengenabkommen
- Gelb: Nicht-EU-Staaten mit Schengenabkommen
- Grau: Weder EU-Staat noch Schengenabkommen

FAQ

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