Außenministerium: Reisewarnungen Nahost
Am 28.02.2026 wurden militärische Luftangriffe der USA und Israel gegen den Iran gemeldet. In der Folge wurden Reisewarnungen (Stufe 4 von 4) für Bahrain, Israel, Jordanien, Katar, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgesprochen.
Zur Erinnerung: Das Außenministerium hat im Herbst 2025 die Sicherheitsstufen von 6 auf 4 reduziert, eine Art Ampelsystem gibt nun wie folgt Auskunft:
- Grün bedeutet Guter Sicherheitsstandard (= Sicherheitsstufe 1 von 4)
- Gelb bedeutet Sicherheitsrisiko (= Sicherheitsstufe 2 von 4)
- Orange bedeutet Hohes Sicherheitsrisiko für ein Land oder eine Region (= Sicherheitsstufe 3 von 4)
- Rot bedeutet Reisewarnung für ein Land oder eine Region (= Sicherheitsstufe 4 von 4)
Die Sicherheitsstufen in unseren ÖAMTC Länder-Infos wurden gemäß der neuen Klassifizierung des BMEIA aktualisiert.
Wann wird die höchste Stufe, die Reisewarnung, ausgesprochen?
In der Regel in besonderen Krisensituationen (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Zustände oder auch Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht.
Weitere häufig gestellte Fragen zu den Sicherheitsstufen:
Wie dies textlich und visuell umgesetzt ist, sehen Sie am Beispiel Ägypten, da in diesem Land mehrere Sicherheitslagen gelten.
Ja - diese bleibt und auch in der "alten" Form mit den 6 Einstufungen. Der Grund ist, dass nach der neuen Einstufung das Beispiel Ägypten rot wäre, obwohl nur in einem sehr überschaubaren Gebiet eine regionale Reisewarnung gilt. Das Außenministerium möchte Reisende weder unnötig verunsichern noch von möglichen Reisen abhalten. Diese Übersicht findet man deshalb weiterhin hier.
- Konsularische Hilfeleistung ist kaum möglich
- für Schutzbrief und ähnliche Absicherungen besteht kein Leistungsanspruch
- die Republik Österreich könnte aufgrund des Konsulargebührengesetzes die Kosten für allfällige Hilfeleistungen zurückfordern
Dies übernehmen die österreichischen und europäischen Vertretungsbehörden (Botschaften) und aktualisieren diese auch regelmäßig.
Quelle: BMEIA