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Verkehrsunfall im Ausland: Was tun?

Der ÖAMTC gibt Tipps, wie man sich nach einem Unfall mit dem Auto im Ausland richtig verhält und was beachtet werden muss, damit die Versicherung auch zahlt.

Was man im Auto dabei haben sollte

Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, sollten folgende zwei Dinge bei jeder Autoreise mit dabei sein:

Grüne Karte

Die Grüne Versicherungskarte sollte bei Reisen mit dem Auto ins Ausland nicht vergessen werden. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs notwendig ist, vereinfacht es nach einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten.

Sie ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.

Mehr Infos zur Grünen Karte

Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht sollte ständig im Auto mitgeführt werden. In der kostenlos an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlichen Broschüre " Alles für Ihre Reise" ist der Europäische Unfallbericht enthalten. Sie können den Unfallbericht aber auch hier als PDF Downloaden.

Gut zu wissen

Eine Übersetzungshilfe des Europäischen Unfallberichts in die jeweilige Landessprache ist in der ÖAMTC Länder-Info in der Kategorie "Pannenhilfe & Notfall" zu finden.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall:

  • Unfallstelle absichern und Verletzten Erste Hilfe leisten
    Unmittelbar nach dem Unfall gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem Unfall in Österreich: Ruhig bleiben, Unfallstelle absichern. Wenn nötig, erste Hilfe leisten und die Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen!
  • Polizei verständigen
    Bei Personenschäden muss die Exekutive grundsätzlich informiert werden. Bei Sachschäden kann meist auf die Polizei verzichtet werden. Funktioniert die Verständigung mit dem Unfallgegner nicht klaglos, bleibt aber keine andere Wahl als die Exekutive einzuschalten. Nach der Amtshandlung sollte man sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.
  • Daten mit dem Unfallgegner austauschen
    Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten müssen gleich nach dem Zusammenstoß gewechselt werden. Ein von beiden Lenkern ausgefüllter und unterschriebener Europäischer Unfallbericht hilft bei der raschen Schadenabwicklung.
  • Unfallszenario dokumentieren und Beweise sichern
    Unfallskizze zeichnen, Unfallstelle, Unfallspuren und -schäden fotografieren, Personalien von Zeugen notieren. Keinesfalls sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht, und am Unfallort (etwa im Unfallbericht) Schuldeingeständnisse machen.
  • "Unfallhelfer"
    Vorsicht vor Helfern, die großzügig anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Das Angebot könnte kriminelle Hintergründe haben.
  • Unfall mit Mietwagen
    Bei einem Unfall mit dem Mietwagen, sofort die Mietwagenfirma informieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.
  • Meldung an Haftpflicht
    Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss binnen 1 Woche eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Tipp der ÖAMTC Juristen

Keine falschen Angaben oder Schuldeingeständnisse unterschreiben. Niemals - auch nicht vor der Polizei - Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht. Wenn leicht möglich, das Fahrzeug zur Besichtigung bei der nächsten Schadenbegutachtungsstelle vorführen (Adresse von der Polizei erfragen). 

Versicherungsschutz

Wer keine ständige Kaskoversicherung hat, sollte für die Auslandsreise eine Reise-Kaskoversicherung abschließen. Sie garantiert, dass man sein Geld in allen Fällen rasch bekommt.

Der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern eine Reise-Vollkaskoversicherung* mit einer frei wählbaren Versicherungsdauer von zehn bis 62 Tagen

*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Generali Versicherung AG

Durchsetzung der Ansprüche

Übrigens können die Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden. Weigert sich die ausländische Versicherung, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden. Der Wermutstropfen: Noch hätte der österreichische Richter das unter Umständen ungünstigere Recht des Unfallortes anzuwenden. Der ÖAMTC fordert daher, diese Lücke zu schließen und nach einem Auslandsunfall das Heimatrecht des Unfallopfers anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Versicherungsschutz im Ausland.

ÖAMTC Rechtshilfe rund um die Uhr

Kommt es am Unfallort zu Problemen, stehen die Juristen des Clubs rund um die Uhr unter der Nummer +43 1 25 120 00 mit Rat und Tat zur Verfügung.

Mehr Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Tipps & Übersetzungshilfen online zum Download

In der Länder-Info findet man in der Kategorie Pannenhilfe & Notfall für die beliebtesten europäischen Reiseländer konkrete Tipps zum Verhalten bei einem Unfall inklusive Übersetzungshilfen zum Europäischen Unfallbericht als Download.

Zur ÖAMTC Länder-Info