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Bei Unfall im Ausland gilt es Beweise zu sammeln!

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Gleich am Unfallsort so viele Beweise wie möglich sammeln! Genaue Fotos von Örtlichkeit, Spuren, Verkehrszeichen und Fahrzeugen machen!

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Ansprüche zuerst abgelehnt

Der heiße Sommertag auf einer wenig befahrenen griechischen Landstraße nahm für den Wiener Herbert K. ein katastrophales Ende: Sein Motorrad wurde von einem griechischen PKW gerammt, Herr K. wurde 60 m weit durch die Luft geschleudert und überlebte wie durch ein Wunder mit schwersten Prellungen und Gehirnerschütterung samt Gehirnblutung. Begreifliche Konsequenz: An den Unfallshergang konnte sich Herr K. absolut nicht erinnern.

Von Wien aus versuchte Herr K. nach seiner Genesung zunächst mit Hilfe seines Anwaltes, eine Regulierung mit der griechischen Versicherung zu erreichen. Erfolglos: Der Unfallgegner behauptete, Herr K. hätte trotz Sperrlinie umgedreht. Die griechische Versicherung ließ über den Versicherungsverband lapidar ausrichten, sie lehne alle Ansprüche ab.

Klage viel zu riskant

"Soll ich nun eine Klage riskieren?" Mit dieser Frage kam Herr K. zum ÖAMTC-Juristen Dr. Martin Stichlberger. Seit einer kürzlichen Entscheidung des EuGH könnte sogar in Österreich geklagt werden, allerdings wäre griechisches Recht anzuwenden. Da Herr K. aber nichts über den Unfallshergang wusste und noch dazu keine Rechtsschutzversicherung besaß, schien dem ÖAMTC-Juristen das Risiko einfach zu groß. Beim Studium des Aktes fielen ihm jedoch Fotos in die Hände, die ein Bekannter Herrn K.s klugerweise kurz nach dem Unfall gemacht hatte. Siehe da: Es waren PKW-Bremsspuren auf der linken Fahrbahnseite zu erkennen, was bedeutete, dass der Gegner die Sperrlinie überfahren haben musste.

Fotos als unwiderlegbares Argument

Der ÖAMTC-Jurist schrieb nochmals die griechische Versicherung an - erfolglos. Als letzten Trick versuchte er, die griechische Versicherungsreferentin persönlich, quasi durchs Hintertürl, nämlich per E-Mail unter Druck zu setzen. Tatsächlich entwickelte sich ein Mailverkehr, bei dem Stichlberger trotz vieler griechischer Verzögerungsversuche ("kein Behördenprotokoll", "keine Zeugen", "kein Verschulden") hartnäckig auf die Beweisfotos pochte. Nach einigen Monaten (!) war die Referentin mürbe: Aufgrund der verräterischen Bremsspuren anerkannte sie auch ohne genaue Klärung des Herganges zumindest ein Teilverschulden des PKW-Lenkers und bot einen Pauschalbetrag an Schadenersatz an, mit dem Herr K. durchaus zufrieden war.

Rat der ÖAMTC-Experten speziell für Auslandsunfälle

  • Gleich am Unfallsort so viele Beweise wie möglich sammeln! Genaue Fotos von Örtlichkeit, Spuren, Verkehrszeichen und Fahrzeugen machen! Zeugen festnageln (Namen, Telefonnummern, eventuell Aussagen niederschreiben lassen)! Polizei verständigen und auf Kopien der Polizeiprotokolle bestehen!
     
  • Bei Unfällen in EU-Ländern kann seit 2003 eine außergerichtliche Einigung in Österreich mit einem heimischen Versicherungsunternehmen (Schadensregulierungsbeauftragter) versucht werden. Es kann sogar in Österreich geklagt werden.
     
  • Dabei ist jedoch zu beachten, dass (in den allermeisten Fällen) das Recht des Unfallsortes gilt, was insbesondere bei Schmerzengeldsätzen zu Enttäuschungen führen kann. Andererseits werden oft Posten ersetzt, die das österreichische Recht nicht kennt, z. B. Nutzungsausfallsentschädigung. Man ist daher gut beraten, schon bei außergerichtlichen Verhandlungen die Hilfe der ÖAMTC-Rechtsabteilung in Anspruch zu nehmen.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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