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Altes Unfallauto muss nicht immer Schrott sein

Nach einem Unfall erhalten Autobesitzer oft geringe Entschädigungsangebote. Zu geringe Angebote bei einem Unfallauto müssen aber nicht akzeptiert werden.

Zu geringe Versicherungsangebote nicht akzeptieren!

Nach einem Unfall erhalten Besitzer älterer Fahrzeuge oft völlig unbefriedigende Entschädigungsangebote. "Das Auto ist ein Totalschaden", lautet häufig das für den Geschädigten unbefriedigende Urteil schon bei kleineren Schäden. Eine Reparatur des Fahrzeugs wird von der Versicherung als unrentabel abgelehnt - dem Geschädigten steht grundsätzlich jener Wert zu, mit dem er am Markt ein gleichwertiges Fahrzeug erstehen kann.

Wiederbeschaffungswert

Der Wrackrestwert wird abgezogen. Der Wiederbeschaffungswert wird aber von Versicherungs-Sachverständigen meist laut Liste rein schematisch ermittelt. Gerade bei älteren Fahrzeugen bleiben dann ein sehr guter Pflegezustand, niedriger Kilometerstand oder teure Extras unberücksichtigt. Gleichzeitig werden oft zu hohe Beträge für geringe Vorschäden, wie Kratzer oder Dellen, abgezogen.

Bewertung der Versicherung

Mangelhafte Bewertungen von Fahrzeugen sind leider kein Einzelfall. Immer wieder kontaktieren Mitglieder die Rechtsberater des ÖAMTC, weil sie mit der Schadensbewertung bei älteren Autos unzufrieden sind. Doch Versicherungsgutachten sind nicht in Stein gemeißelt und Geschädigte sollten sich wehren. 

Bei Zweifel: Versicherungs-Gutachten überprüfen lassen

Bei Zweifeln an der Richtigkeit eines Gutachtens sollten Fahrzeugbesitzer die Hilfe der Clubtechniker und -juristen in Anspruch nehmen. Für den oft sehr geringen Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung anbietet, ist es meist nicht möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Die ÖAMTC-Experten können das Gutachten der Versicherung überprüfen.

Fahrzeugextras berücksichtigen

Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes müssen auch Fahrzeugextras wie Spoiler, Zusatzscheinwerfer, besondere Lackierungen oder teure Außenspiegel berücksichtigt werden. Zusätzlich können bei einer Totalschadensabrechnung auch An- und Abmeldespesen, Kosten für die Autobahnvignette (aliquot) und pauschale Unkosten in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist, dass man den Preis teurer Extras nachweisen kann.

Wrackbörse

Versicherungen bieten seit Jahren stark beschädigte Unfallautos in der so genannten Wrackbörse an. Das höchste Angebot professioneller Aufkäufer wird meist dem Geschädigten mit der Totalschadensabrechnung vorgelegt. Österreichische Autohändler lassen an dieser Einrichtung oft kein gutes Haar. Bei der richtigen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes kann die Wrackbörse aber für den Kunden sogar ein Segen sein.

Angebot kann hilfreich für Geschädigte sein

Wenn ein Angebot aus der Wrackbörse den Wiederbeschaffungswert nahezu erreicht oder sogar darüber liegt, so kann man getrost davon ausgehen, dass beim Versicherungsgutachten irgendetwas nicht gestimmt hat. Betroffenen rät der Club in so einem Fall die Bewertung des Versicherungs-Sachverständigen durch ÖAMTC-Experten überprüfen zu lassen.

Recht auf Reparatur: Kosten dürfen Wiederbeschaffungswert übersteigen

Ein Geschädigter muss sich nicht mit dem von der Versicherung angebotenen Wiederbeschaffungswert zufrieden geben. Auch wenn ein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, kann der Fahrzeugbesitzer manchmal darauf bestehen, dass sein Auto repariert wird. Das verschweigen Versicherungen aber gern, weil eine Totalschadensabrechnung für die Versicherung oft günstiger ist. Wird das Unfallauto repariert, so steht dem Geschädigten nämlich der Ersatz der Reparaturkosten zu, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert nicht wesentlich überschreiten. Obwohl es dafür keine starren Grenzen gibt, wurden vom Obersten Gerichtshof bisher zumindest Überschreitungen bis 10 Prozent toleriert.

ÖAMTC-Hilfe

Ob es im Einzelfall empfehlenswert ist, auf der Reparatur eines Unfallfahrzeugs zu bestehen, können die Technik- und Rechtsexperten des ÖAMTC feststellen.

Totalschaden in der Vollkaskoversicherung

Die obige Darstellung bezieht sich auf die Totalschadenabrechnung im Haftpflichtversicherungsfall. Im Kaskoversicherungsfall kann unter Umständen schneller ein Totalschaden vorliegen. Aufgrund der Definition des Totalschadens in den allgemeinen Bedingungen für die Kollisionskaskoversicherung (AKKB) liegt ein Totalschaden in der Kaskoversicherung dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Auch hier gilt jedoch, im Anlassfall an die ÖAMTC Technik- und Rechtsexperten wenden, die die Abrechnung der Versicherung überprüfen können.

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