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DruckenE-Scooter im Ausland – (wie) darf ich mit meinem eigenen Roller fahren?
Immer mehr Tourist:innen nehmen den eigenen E-Scooter mit an Ihren Urlaubsort. Aber worauf müssen sie hierbei achten?
Grundsätzlich gilt:
Die Rechtslage in den einzelnen Ländern ändert sich laufend und vieles – gerade die Anwendung der nationalen Bestimmungen für Tourist:innen - ist oft unklar. Bekannt sind die nachfolgenden gesetzlichen Regeln – zusammengestellt von unseren Clubjurist:innen:
Deutschland
Es besteht eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. In der Regel wird eine österreichische Haftpflichtversicherung nicht akzeptiert, weshalb empfohlen wird, nicht mit dem eigenen / österreichischen E-Scooter in Deutschland zu fahren.
Wenn Sie einen Scooter leihen, gelten folgende Regeln vor Ort. Mindestalter: 14 Jahre. Die Benützung von E-Scooter auf Radwegen und Fahrradstraßen ist erlaubt, fehlen diese, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Die Benützung von Gehwegen und Fußgängerzonen mit E-Scootern ist grundsätzlich verboten, außer es ist extra durch Verkehrszeichen erlaubt. Keine Helmpflicht.
Italien
In Italien dürfen E-Scooter nur auf städtischen Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h fahren. Die Nutzung außerorts sowie auf Fahrradwegen, Gehwegen und in Fußgängerzonen ist seit einer Gesetzesänderung verboten. Man darf nur auf Fahrbahnen fahren. Das Abstellen der Scooter mitten auf dem Bürgersteig wird bestraft. Das Mindestalter für die Benützung beträgt 14 Jahre. Seit 2026 besteht für alle Lenker:innen von E-Scootern eine Helmpflicht.
Seit 17. Mai 2026 müssen E-Scooter in Italien mit Kennzeichen ausgerüstet sein. Für die Beantragung bei der Kraftfahrzeugbehörde oder den Kfz-Beratungsbüros privater Organisationen ist eine italienische Steuernummer erforderlich. Ab 16. Juli 2026 muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Regeln auch für Ausländer gelten und daher wird empfohlen, nicht mit einem österreichischen E-Scooter in Italien zu fahren.
Slowenien
Mindestalter: 15 Jahre. Jüngere Kinder dürfen Scooter nur in Begleitung eines Erwachsenen verwenden. Maximal zulässige Geschwindigkeit: 25 km/h. Roller, die höhere Geschwindigkeiten erreichen können, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen besonderen Vorschriften. Es besteht Radwegbenützungspflicht, gibt es keinen Radweg, ist das Fahren auf dem Gehweg erlaubt (mit max 5 km/h). Helmpflicht unter 18 Jahren. Nachts und bei eingeschränkter Sicht ist die Verwendung von Lichtern verpflichtend. Alkoholgrenze: 0,5 Promille. Keine Zulassungs- und Versicherungspflicht.
Schweiz
Mindestalter: 16 Jahre. Es besteht keine Helmpflicht sowie keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht, wobei die Scooter maximal 0,5 kW Leistung und höchstens 20 km/h erreichen dürfen.
Frankreich
Es besteht Versicherungspflicht. Reisende sollten mit ihrer österreichischen Haftpflichtversicherung abklären, ob diese auch die Verwendung ihres E-Scooters in Frankreich abdeckt und ob ihr privater E-Scooter vor Ort erlaubt ist (dies ist besonders für Paris wichtig, wo keine Miet-Scooter mehr angeboten werden). Kann dies nicht bestätigt werden, wird von der Verwendung eines österreichischen E-Scooters in Frankreich abgeraten.
Kroatien
Mindestalter: 14 Jahre. Der E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Es besteht Helmpflicht und es müssen Radweg oder Radfahrstreifen benützt werden, nur wenn diese fehlen, darf auf den Fußweg ausgewichen werden. Wenn auch dieser fehlt, auf die Straße (mit entsprechender Beschilderung und max. zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h). Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h, Leistungsgrenze des Elektromotors: bis zu 0,6 kW. Es darf nur in einem Ohr ein Kopfhörer verwendet werden. Nachts muss eine reflektierende Weste oder Kleidung getragen werden. Lichtpflicht nachts: weißes Licht vorne, rotes Licht hinten.
Schweden
Man darf nicht mit E-Scooter auf Fuß- und Radwegen fahren und diese dort auch nicht abstellen. Zudem gilt für E-Scooter in Schweden eine Versicherungspflicht.
Norwegen
Scooter darf nur von einer Person gefahren werden, Alkoholgrenze: 0,2‰. Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. Auf Gehwegen ist das Fahren nur erlaubt, wenn der Fußgängerverkehr gering ist und in Schrittgeschwindigkeit. Wo das Fahren verboten ist: Autobahnen und Straßen, auf denen Fahrräder verboten sind.
Technische Vorschriften: E-Scooter, die für Geschwindigkeiten über 20 km/h gebaut wurden, sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen illegal, selbst wenn sie langsam gefahren werden. Versicherungspflicht.
Fazit
- Nutzer:innen von E-Scootern im Ausland wird auf Grund der uneinheitlichen Rechtslage dringend empfohlen, sich vorab über die besonderen Bestimmungen im jeweiligen Land sowie – falls Versicherungspflicht besteht – bei der eigenen Versicherung zu informieren. Im Zweifel wird von der Verwendung abgeraten.
- Wenn Sie einen Scooter vor Ort leihen, erkundigen Sie sich über die geltenden Bestimmungen, z.B. über Benützungspflichten, Geschwindigkeitsgrenzen, Abstellmöglichkeiten sowie Helmpflicht und Altersgrenzen.
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