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E-Scooter – 15 häufige Fragen und Antworten

Welche Vorschriften gibt es?

E-Scooter gibt es in jeder Stadt, in beliebten Reiseregionen und auch in ländlichen Gegenden kommen sie immer häufiger zum Einsatz. Sie können recht einfach ausgeliehen oder für wenig Geld gekauft werden. Worauf sollte man achten und welche Vorschriften gibt es für Lenker:innen von einem E-Scooter?

Wir haben Antworten auf 15 häufig gestellte Fragen.

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Was ist ein E-Scooter?

Ein Elektro-Scooter ist ein elektrisch betriebener Kleintretroller mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 600 Watt Maximalleistung von nicht mehr als 25 km/h.

Wo darf gefahren werden?

Es sind die für Radfahrer geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten. Insbesondere gilt sinngemäß die Benützungspflicht für Radfahranlagen.

Fahrbahn
Die für den Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn darf befahren werden, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht, so kann dieser oder die Fahrbahn benützt werden.

Radweg
Ist ein Radweg mit Benützungspflicht vorhanden, so ist dieser zu verwenden.

Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind durch Markierungen von der übrigen Fahrbahn abgegrenzte Verkehrsflächen und sind mit dem E-Kleintretroller zu benützen.

Mehrzweckstreifen
Beim Mehrzweckstreifen handelt es sich um den abgegrenzten Teil eines - relativ schmalen - Fahrstreifens, der von Radfahrern und breiten Kfz befahren werden darf, wenn diese mit dem Hauptfahrstreifen nicht auskommen. Auch Mehrzweckstreifen sind mit E-Kleintretrollern zu benützen.

Radfahrerüberfahrt
Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn und sind zu benützen.

Fahrradstraße
Das Befahren von Fahrradstraßen mit E-Kleintretrollern ist erlaubt.

Geh- und Radweg
Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern und Radfahrern ist verboten. Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh- und Radweg darf nur der für Radfahrer bestimmte Teil benützt werden.

Wohnstraßen und Begegnungszonen
In Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Ist ein Gehsteig vorhanden, so darf dieser auch hier nur dann benützt werden, wenn die Behörde dies ausnahmsweise erlaubt hat.

Wo darf nicht gefahren werden?

Nicht benützbare Verkehrsflächen:

Gehsteig und Gehweg
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.

Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.

Fußgängerübergang
Das Befahren von Schutzwegen zum Queren der Fahrbahn ist verboten.

Fußgängerzone
Das Befahren von Fußgängerzonen mit E-Kleintretrollern ist grundsätzlich verboten. Ist jedoch das Radfahren gestattet, so darf dort auch mit E-Kleintretrollern gefahren werden, wobei die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen ist.

Wie schnell darf gefahren werden?

Mit einem E-Scooter darf maximal 25km/h gefahren werden.

Zu zweit auf dem E-Scooter fahren?

Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.

Dürfen Kinder am E-Scooter mitfahren?

Kinder dürfen am E-Scooter nicht mitfahren (siehe Frage 5).
Wer eine Alternative zum Auto sucht, ist mit einem E-Lastenfahrrad oder einem E-Bike für den Kindertransport gut beraten.

Ab welchem Alter darf gefahren werden?

Ab 12 Jahren, bzw. ab 10 bzw. 9 Jahre mit einem Radausweis.
Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein und sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Fahren einen Helm tragen.

Darf ich alkoholisiert mit einem E-Scooter fahren?

Für Lenker:innen von E-Scootern und E-Bikes gilt ein gesetzliches Alkohollimit von unter 0,8 Promille. Auch hier hält man sich im Sinne der Sicherheit jedoch am besten an das Motto: "Don't drink and drive!"

Wo darf der E-Scooter geparkt werden?

E-Scooter müssen, wie auch Fahrräder, so abgestellt werden, dass sie „nicht umfallen oder den Verkehr behindern können“.

Darf ich am E-Scooter telefonieren?

Sowohl für E-Bike als auch E-Scooter gilt: Während der Fahrt ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.

Brauche ich eine Versicherung für meine E-Scooter?

Nein, E-Scooter brauchen keine Versicherung in Österreich. Aber wichtig zu klären: ob der eigene Roller von einer privaten Haftpflichtversicherung mit umfasst ist, z.B. im Zusammenhang mit der Haushaltsversicherung, so dass damit verursachte Schäden abgedeckt sind.

Welche Ausrüstung braucht ein straßentauglicher E-Scooter?

Elektro-Scooter sind mit

  • einer wirksamen Bremsvorrichtung
  • weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht auszurüsten.

Unfall mit dem E-Scooter - was ist zu tun?

Bei einem Unfall mit verletzten Personen:

  • Unfallstelle absichern
  • Hilfe holen und Polizei verständigen
  • Erste Hilfe leisten
  • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen

    Bei Fahrerflucht:
  • An den Versicherungsverband wenden. Bei E-Scootern hat der Garantiefonds einzutreten.


Bei Sachschaden:

  • Unfallstelle absichern
  • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen
  • Polizei nur dann rufen, wenn ein Austausch der Daten der beteiligten Personen nicht möglich ist (zB kein Ausweis)
  • Spuren sichern und Unfallfotos von der Umgebung und von den Schäden machen, aber immer mit sichtbarem Umfeld (andere Verkehrsflächen, Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen etc)
  • Die Haushaltsversicherung kontaktieren und genauen Unfallbericht abliefern

Darf der E-Scooter in den Öffis mitgenommen werden?

Hier gelten die Förderungsbestimmungen der Transportunternehmen. Dort kann geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen eine Mitnahme erlaubt ist. Tipp: Um eine Haftung zu vermeiden, sollte auch bei einer erlaubten Beförderung darauf geachtet werden, dass durch den Roller keine anderen Fahrgäste gefährdet werden.

Mitnahme des E-Scooter nach Deutschland?

Vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage rät der ÖAMTC, seinen eigenen E-Scooter NICHT mit nach Deutschland zu nehmen sondern besser vor Ort einen E-Scooter zu mieten. Für die Verwendung des eigenen E-Scooter wird eine Haftpflichtversicherung benötigt, die jedoch nur mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden kann.

E-Scooter und Fahrrad

Es sind im Wesentlichen die Bestimmungen, die auch für das Radfahren gelten, wenn der E-Scooter eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 600 Watt Maximalleistung (beim E-Bike jedoch 250 Watt Nenndauerleistung) und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweist.

ÖAMTC Tipp: Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter und Radfahrende Kinder bis 12 Jahren, es ist aus Sicherheitsgründen aber für alle Lenker empfehlenswert, einen Helm zu nutzen!

Video: Alles was Recht ist: Regelungen zum E-Scooter

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