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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ÖAMTC easy way

Stand 22. November 2023

1. Präambel

Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (im Folgenden „ÖAMTC“) betreibt ein österreichweites Mobilitätsportal (im Folgenden „ÖAMTC easy way-Portal“), auf welchem vielfältige Mobilitäts- und Sharing-Angebote gebündelt und ÖAMTC Mitgliedern einfach zugänglich gemacht werden.

Die Nutzung des „ÖAMTC easy way“-Portals setzt voraus, dass das ÖAMTC Mitglied für „Mein ÖAMTC“ registriert ist und sich gesondert zusätzlich für das „ÖAMTC easy way“-Portal registriert hat (siehe zu den Registrierungsvoraussetzungen Punkt 3. unten). Nach erfolgreicher Registrierung haben ÖAMTC Mitglieder (im Folgenden „Nutzer“) die Möglichkeit, über das „ÖAMTC easy way“-Portal Mobilitätsleistungen bei dritten Mobilitätsdienstleistern in Anspruch zu nehmen, insbesondere Fahrzeugbuchungen bei selbständigen Fahrzeuganbietern zu initiieren.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Registrierung und Nutzung des „ÖAMTC easy way“-Portals sowie die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen über Mobilitätsleistungen von dritten Mobilitätsdienstleistern, insbesondere Mietverträgen über Fahrzeuge von Fahrzeuganbietern, die mit dem ÖAMTC bzw. mit einer (Tochter-)Gesellschaft im ÖAMTC Verbund kooperieren. Mit der Registrierung zum „ÖAMTC easy way“-Portal akzeptiert der Nutzer die Geltung dieser AGB.

2.2. Etwaige AGB des Nutzers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der ÖAMTC der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3. Der ÖAMTC erbringt keine Dienstleistungen als Vermieter von Fahrzeugen, sondern vermittelt lediglich Mobilitätsleistungen Dritter, etwa das Fahrzeugangebot eines dritten Fahrzeuganbieters. Zwischen dem Nutzer und dem dritten Mobilitätsdienstleister kommt ein gesonderter Vertrag über die Erbringung von Mobilitätsleistungen, etwa die Kurzzeitmiete von Fahrzeugen, zustande. Für diese Service- bzw. Mietverträge mit Dritten gelten zusätzlich die jeweils aktuell zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB und Preislisten des Mobilitätsdienstleisters.

3. Registrierung für „ÖAMTC easy way“ und Voraussetzungen für dessen Nutzung

3.1. Die Nutzung des „ÖAMTC easy way“-Portals ist ausschließlich für ÖAMTC Mitglieder möglich, die bereits für „Mein ÖAMTC“ registriert sind, und darüber hinaus nur nach erfolgreicher Registrierung für „ÖAMTC easy way“ über den Mitgliederbereich auf „Mein ÖAMTC“ (erreichbar unter https://www.oeamtc.at/mein-oeamtc). Die Nutzung des „ÖAMTC easy way“-Portals ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen über 18 Jahren, die als Verbraucher handeln, erlaubt. Die Nutzung des „ÖAMTC easy way“-Portals setzt weiters voraus, dass der Nutzer im Besitz einer in Österreich gültigen Lenkberechtigung der Klasse B im Sinne des Führerscheingesetzes (FSG) ist und diese vom ÖAMTC erfolgreich verifiziert wurde (siehe dazu den nächsten Punkt 3.2)

3.2. Im Rahmen der Registrierung für das „ÖAMTC easy way“-Portal hat der Nutzer ein Foto bzw. einen Scan der Vorder- und Rückseite seines gültigen Führerscheins im Mitgliederbereich hochzuladen. Als gültige Führerscheine werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Der Nutzer stimmt zu, dass der ÖAMTC eine Verifikation der Lenkberechtigung vornimmt. Nicht-EU- bzw. Nicht EWR-Führerscheine werden vom ÖAMTC nicht akzeptiert. Der ÖAMTC ist berechtigt, nach erfolgreicher Registrierung jederzeit eine erneute Verifikation des Führerscheins des Nutzers zu verlangen und der Nutzer verpflichtet sich, auf Verlangen des ÖAMTC einen erneuten Verifikationsprozess zu durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht zeitgerecht nach oder kann die Gültigkeit der Fahrerlaubnis vom ÖAMTC nicht verifiziert werden, erlischt die Nutzungsberechtigung des Nutzers für das „ÖAMTC easy way“-Portal.

3.3. Weiters muss der Nutzer im Zuge der Anmeldung ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegen und die entsprechenden dafür erforderlichen Daten eingeben. Als gültige Zahlungsmittel wird eine gültige, auf den Namen des Nutzers lautende, Kreditkarte oder ein wirksam erteiltes SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des ÖAMTC akzeptiert.

3.4. Mit Anklicken des Buttons „ÖAMTC easy way aktivieren“, und vorausgesetzt der Nutzer hat die AGB sowie die Datenschutzerklärung für easy way durch Anklicken ausdrücklich akzeptiert, stellt er ein wirksames Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung gemäß diesen Bedingungen an den ÖAMTC. Der ÖAMTC kann dieses Angebot durch Freischaltung des jeweiligen Nutzers, insbesondere nach erfolgreicher Verifizierung des Führerscheins, annehmen. Erst mit der Annahme durch den ÖAMTC kommt ein verbindlicher Nutzungs- und Rahmenvertrag zur Vermittlung von Mobilitätsleistungen zwischen dem ÖAMTC und dem Nutzer zustande.

3.5. Der ÖAMTC behält sich vor, dem KSV1870 oder anderen etablierten Kreditauskunfteien Daten des Nutzers zu übermitteln, um Bonitätsauskünfte über den Nutzer zu erhalten. Der ÖAMTC behält sich weiters vor, die Annahme des Nutzungs- und Rahmenvertrags zur Vermittlung von Mobilitätsdienstleistungen von einer positiven Prüfauskunft (Bonität) abhängig zu machen. Bei negativer Prüfauskunft kann der ÖAMTC den Vertragsabschluss ablehnen oder eine Kaution und / oder einen Einkommensnachweis des Nutzers verlangen. Der ÖAMTC wird den Nutzer hierüber informieren.

4. Leistungen des ÖAMTC

4.1. Mit Freischaltung räumt der ÖAMTC dem Nutzer ein jederzeit widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das webbasierte „ÖAMTC easy way“-Portal und die zur Verfügung gestellten Inhalte bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ermöglicht es der ÖAMTC dem Nutzer, sich über Dienstleistungen bei Fahrzeuganbietern zu informieren und entsprechend dem im „ÖAMTC easy way“-Portal angezeigten Angebot, den Abschluss von Mietverträgen zur Nutzung von Fahrzeugen bei Fahrzeuganbietern zu initiieren. Der ÖAMTC leitet den Nutzer für die Durchführung eines konkreten Buchungsvorgangs auf die Buchungsplattform des Fahrzeuganbieters weiter.

4.2. Der ÖAMTC ist hinsichtlich der Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen nicht Vertragspartner des Nutzers. Vielmehr schließt der Nutzer mit dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung einer Mobilitätsleistung ab. Ausschließlicher Vertragspartner des Nutzers aus dem Mobilitätsnutzungsvertrag, insbesondere einem Mietvertrag, ist daher der Mobilitätsdienstleister. Für die Nutzung derartiger Mobilitätsleistungen gelten die AGB und Preislisten des jeweiligen Mobilitätsdienstleisters. Daher haben Nutzer ausschließlich gegen diesen Ansprüche auf oder in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen des jeweiligen Anbieters. Ein Anspruch des Nutzers auf die Vermittlung von Mobilitätsleistungen besteht nicht.

4.3. Der ÖAMTC stellt dem Nutzer mit „ÖAMTC easy way“ ein begrenzt nutzbares Instrument zur Verfügung, das zur Erteilung von Zahlungsaufträgen ausschließlich für die Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen Dritter, mit denen der ÖAMTC kooperiert, verwendet werden kann. Der ÖAMTC übernimmt dabei gegenüber dem Nutzer die Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistungen Dritter und die Weiterleitung der Entgelte an die entsprechenden Mobilitätsdienstleister – gegebenenfalls durch eine (Tochter-)Gesellschaft im ÖAMTC Verbund. Die Abrechnung gegenüber dem Kunden durch den ÖAMTC erfolgt periodisch, in der Regel einmal pro Monat, bzw. bei Erreichung eines bestimmten mit dem Nutzer vereinbarten Schwellenwertes über das vom Nutzer im „ÖAMTC easy way“-Portal hinterlegte Zahlungsmittel. Der Nutzer erhält vom ÖAMTC eine Rechnung über die in der Abrechnungsperiode angefallenen Beträge mit Hinweis auf die jeweiligen Leistungserbringer.

4.4. Mit Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels (siehe oben Punkt 3.) ermächtigt der Nutzer den ÖAMTC ausdrücklich und unwiderruflich, das jeweilige Zahlungsmittel mit allen Kosten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Mobilitätsleistungen laut aktueller Tarif- und Gebührenliste des Mobilitätsdienstleisters zu belasten (z.B. Nutzungstarife, allfällige Registrierungsgebühr, Maut- und Parkgebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen).

4.5. Der ÖAMTC stellt dem Nutzer im „ÖAMTC easy way“-Portal eine Transaktionsübersicht über alle vom Nutzer über "ÖAMTC easy way“ erteilten Zahlungsaufträge in Bezug auf Mobilitätsleistungen Dritter zur Verfügung.

4.6. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass dritte Mobilitätsanbieter im Einzelfall gesonderte Zahlungen verlangen können, etwa eine Kaution, die nicht über den ÖAMTC abgerechnet werden, sondern vom Nutzer dem Dritten direkt zu bezahlen sind.

5. Buchungsvorgang

5.1. Der ÖAMTC präsentiert auf dem „ÖAMTC easy way“-Portal dritte Mobilitätsanbieter sowie deren Mobilitätsangebote. Klickt der Nutzer auf einen auf dem „ÖAMTC easy way“-Portal präsentierten Anbieter oder ein dort präsentiertes Angebot, wird er zwecks weitergehender Informationen dazu sowie zur Buchung einer konkreten Mobilitätsleistung auf die Website bzw. zur App des jeweiligen Mobilitätsdienstleisters weitergeleitet. Die Buchung einer Mobilitätsleistung erfolgt direkt auf der Website bzw. in der App des jeweiligen Drittanbieters, auf dessen Erscheinungsform und Funktionsweise, insbesondere die Gestaltung des Buchungsvorgangs durch den Mobilitätsdienstleister, der ÖAMTC keinen Einfluss hat.

5.2. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er eine Mobilitätsleistung direkt beim Mobilitätsdienstleister bucht. Buchungen bei Mobilitätsdienstleistern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Nutzers.

5.3. Die Buchung des Nutzers auf der Buchungsplattform des Drittanbieters stellt ein Angebot an den Mobilitätsdienstleister zum Abschluss eines Nutzungsvertrages über eine zur Verfügung stehende Mobilitätsleistung dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Mobilitätsdienstleisters zwischen dem Nutzer und dem Mobilitätsdienstleister auf Grundlage der von diesem angezeigten AGB bzw. gegebenenfalls dessen Preisblatts zustande (im Folgenden „Grundgeschäft“).

5.4. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Informationen und Inhalte zu Dienstleistungen vom jeweiligen Mobilitätsdienstleister zur Verfügung gestellt werden. Nur dieser ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit dieser Informationen und Inhalte verantwortlich.

6. Pflichten des Nutzers

6.1. Informationen, Dokumente, Marken und sonstige Inhalte auf dem „ÖAMTC easy way“-Portal dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des ÖAMTC weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt oder sonst wie verwertet werden. Es ist dem Nutzer verboten, Inhalte und Daten im „ÖAMTC easy way“-Portal automatisiert zu durchsuchen und / oder zu kopieren und / oder diese Inhalte und Daten für eigene Zwecke gewerblich zu nutzen. Außerhalb der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte oder sonstiger Rechte (siehe oben Punkt 4.) werden dem Nutzer keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere an dem Firmennamen und an gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken eingeräumt.

6.2. Die dem Nutzer übermittelte Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Nach Eintritt der Fälligkeit haftet der Nutzer für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen von 4% p.a., wobei die Geltendmachung eines weiteren Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt. Der Nutzer verpflichtet sich im Fall des Verzugs weiters, die entstandenen Mahngebühren und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Der ÖAMTC kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst).

6.3. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto, über welches das Einzugs- bzw. Lastschriftverfahren läuft, oder seine Kreditkarte über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank rückbelastet und hat der Nutzer diesen Umstand zu vertreten, hat er die Bankkosten zu bezahlen.

6.4. Der Nutzer ist verpflichtet, dem ÖAMTC unverzüglich den Entzug seines Führerscheins sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (z.B. Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) anzuzeigen. Der Nutzer hat dies entweder per E-Mail an easyway@oeamtc.at oder telefonisch unter 0800 312 140 der Serviceline des ÖAMTC mitzuteilen. Die Serviceline ist 24/7 erreichbar. Mit einem Entzug, einer Sperre, einem Verfall, einer Aufhebung, einer Ungültigerklärung oder einem Erlöschen der Fahrerlaubnis bzw. mit Eintritt anderer die Fahrerlaubnis einschränkender Umstände ist die Nutzung von „ÖAMTC easy way“ zur Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen untersagt. Mit Eintritt eines der vorgenannten Umstände endet bzw. ruht die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen, insbesondere zum Führen eines gemieteten Fahrzeugs, sofort.

6.5. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse oder Clubkartennummer und Passwort) zum „ÖAMTC easy way“-Portal geheim zu halten. Er ist nicht berechtigt, seine Zugangsdaten durch Dritte nutzen zu lassen. Schriftliche Aufzeichnungen des Passworts dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zu den anderen Zugangsdaten aufbewahrt und nicht ungesichert auf dem PC oder Smartphone gespeichert werden. Soweit der Nutzer Kenntnis davon oder Anlass zur Vermutung hat, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich auf andere Weise Zugang zu seinem Mitgliedskonto verschafft haben oder verschaffen könnte, ist er verpflichtet, den ÖAMTC hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ebenso muss der Verlust des Passworts unverzüglich beim ÖAMTC angezeigt werden. Der ÖAMTC ist berechtigt, den Zugang zum „ÖAMTC easy way“-Portal bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren.

6.6. Der Nutzer ist verpflichtet, seine hinterlegten persönlichen Daten im „ÖAMTC easy way“-Portal aktuell zu halten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung der E-Mail nicht möglich, Telefonnummer veraltet), behält sich der ÖAMTC vor, das Benutzerkonto des Nutzers vorläufig zu sperren. Der ÖAMTC ist berechtigt, dem Nutzer die Kosten für Anschriftenermittlungen in Höhe seines tatsächlichen Aufwandes oder pauschaliert mit EUR 15 in Rechnung zu stellen.

6.7. Es ist dem Nutzer streng untersagt, anderen Person die Führung eines über ÖAMTC easy way bei einem dritten Mobilitätsdienstleister gemietetes Fahrzeug zu ermöglichen. Der Nutzer darf auch die Mein ÖAMTC-Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) nicht an andere Personen weitergeben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen hat der Nutzer den ÖAMTC vollkommen schad- und klaglos zu halten.

7. Entgelte und Rückabwicklung bei Bestreitung durch den Nutzer

7.1. Die Entgelte aus einem Vertrag zur Inanspruchnahme einer Mobilitätsleistung mit dem Nutzer stehen dem Mobilitätsdienstleister zu. Dieser legt die Entgelte für die von ihm angebotenen Mobilitätsleistungen selbst fest.

7.2. Im Falle einer Bestreitung des Grundgeschäftes durch den Nutzer wird die Zahlung rückabgewickelt, das heißt ein bereits eingezogener Betrag wird dem Nutzer über das hinterlegte Zahlungsmittel rückerstattet. Eine Bestreitung des Grundgeschäftes durch den Nutzer ist (i) eine gänzliche oder teilweise Bestreitung der Zahlungspflicht aus dem Grundgeschäft durch den Nutzer wegen Nicht-Zustandekommens des Vertrages über die Inanspruchnahme einer Mobilitätsleistung (einschließlich bei schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften und Ausübung zu Recht bestehender Rücktrittsrechte), Irrtum, sonstiger Anfechtbarkeit, Nicht-Erfüllung, Leistungsstörung, Aufhebung oder Aufschub der Zahlungspflicht (etwa gänzlicher oder teilweiser Erlass, Ratenvereinbarung, Stundung) oder (ii) die aus dem Grundgeschäft begründete Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Nutzer hinsichtlich einer vom ÖAMTC veranlassten Einziehung vom Bankkonto des Nutzers.

8. Haftung des ÖAMTC

8.1. Für die vollständige und vertragsgemäße Erbringung der Leistungen aus dem Grundgeschäft ist ausschließlich der Mobilitätsdienstleister verantwortlich. Der ÖAMTC wird den Nutzer in Bezug auf alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Grundgeschäft direkt an den Mobilitätsdienstleister verweisen.

8.2. Der ÖAMTC haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen von Mobilitätsdienstleistern, insbesondere im Rahmen des Abschlusses oder der Durchführung von Verträgen zur Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen. Die Mobilitätsdienstleister, dessen Angestellte oder eingeschaltete Subunternehmer sind weder Erfüllungsgehilfen noch Subunternehmer des ÖAMTC. Der ÖAMTC haftet nicht für die Einhaltung von etwaigen, den Mobilitätsdienstleisterbetreffenden öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso ist die Haftung des ÖAMTC für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Mobilitätsdienstleistern im „ÖAMTC easy way“-Portal bzw. in der Buchungsplattform des Mobilitätsdienstleisters bereitgestellten Inhalte ausgeschlossen, ebenso für Schäden, die daraus entstehen.

8.3. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern dem ÖAMTC bzw dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Personenschäden und bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten haftet der ÖAMTC auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der ÖAMTC übernimmt keine Haftung für in einem vom Nutzer gemieteten Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände. Weiters haftet der ÖAMTC nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf dessen Eintritt der ÖAMTC – auch nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen – keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), unterbleibt, ist eine Haftung des ÖAMTC ausgeschlossen.

9. Haftung des Nutzers

9.1. Der Nutzer haftet gegenüber dem ÖAMTC für die Einhaltung der AGB im vollen Umfang. Neben dem eigentlichen Schaden hat der Nutzer gegenüber dem ÖAMTC für alle Begleit- und Folgeschäden einzustehen ihn schad- und klaglos zu halten, sofern keine Deckung durch die Versicherung besteht. Hat der Nutzer seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Fahrzeuganbieters durch die Vereinbarung von gesonderten Versicherungsleistungen ausgeschlossen und / oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in Fällen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen Fehlverhaltens des Nutzers bzw. der sonstigen fahrtberechtigten Personen führen, in vollem Umfang – auch über die Selbstbehalte hinaus – bestehen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Der ÖAMTC kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen ist der ÖAMTC neben dem Recht zur außerordentlichen Kündigung auch berechtigt, den Nutzer für eine bestimmte Zeit zu sperren. Der ÖAMTC informiert den Nutzer schriftlich oder per E-Mail über die Dauer und den Grund der Sperre. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Verletzung gegen die in Punkt 6. übernommenen Pflichten des Nutzers, ein Zahlungsverzug, die mangelnde Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, die Nichtvorlage des Führerscheins innerhalb einer vom ÖAMTC gesetzten Frist für die Prüfung des Bestehens bzw. Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder die Verweigerung der Zustimmung zur Geltung geänderter AGB.

11. Customer Service

11.1. Die Nutzer des „ÖAMTC easy way“-Portals können sich bei Fragen zur Registrierung, zur Führerschein-Verifikation und bei Abrechnungsfragen an die ÖAMTC Serviceline (erreichbar unter 0800 312 140) wenden. Für Fragen zur Buchung einer Mobilitätsleistung eines Mobilitätsdienstleisters sowie zur Problemlösung vor Ort in Zusammenhang mit einem gebuchten Mobilitätsservice bzw. mit dem Fahrtantritt hat sich der Nutzer direkt an das Customer Service vom Mobilitätsdienstleister zu wenden. Die Kontaktdaten sind jeweils auf der Buchungsseite ersichtlich.

12. Datenschutz, Datensicherheit

12.1. Der ÖAMTC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung ÖAMTC easy way enthalten.

13. Änderungen oder Ergänzungen

13.1. Der ÖAMTC behält sich vor, dem Nutzer Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen anzubieten. Dies erfolgt per E-Mail oder schriftlich an die dem ÖAMTC zuletzt bekannt gegebene Adresse. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn beim ÖAMTC vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch (mittels E-Mail oder schriftlich) des Nutzers einlangt. Darauf wird der ÖAMTC den Nutzer im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird der ÖAMTC eine vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch darauf wird der ÖAMTC im Änderungsangebot hinweisen.

14. Sonstiges

14.1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden.

14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien, Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.

14.3. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis, wobei E-Mail der Schriftform genügt.

14.4. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten jene wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahekommen. Allenfalls vorhandene Vertragslücken sind entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichen Willen der Parteien zu erschließen.

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