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ÖAMTC: Was man über Drohnen wissen sollte

Tipps des Mobilitätsclubs, um Zwischenfälle und Strafen zu vermeiden

Immer mehr Menschen nutzen Drohnen in ihrer Freizeit oder auch beruflich. Ganz gleich ob schöne Urlaubserinnerung oder Unterstützung von Rettungsdiensten – die unbemannten Fluggeräte bieten eine breite Palette an unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten. „Doch für den Weitblick, den Drohnenaufnahmen ermöglichen, braucht es zunächst den Durchblick bezüglich dos and don’ts“, weiß Benjamin Hetzendorfer, ÖAMTC-Drohnenexperte. „Leider gibt es noch immer viel Unwissenheit gerade in Bezug auf rechtliche Vorschriften.“ Da Unwissenheit jedoch bekanntlich nicht vor Strafe schützt, ist es Hetzendorfer ein Anliegen, weit verbreitete Irrtümer richtig zu stellen.

* „Nach dem Kauf kann ich die Drohne sofort ausprobieren.“ Für die meisten handelsüblichen Drohnen ist neben Online-Registrierung und passender Versicherung auch die Absolvierung des Drohnen-Führerscheins erforderlich. Erst dann darf geflogen werden – aber nur wenn man sich in keinem Gebiet mit Flugbeschränkungen befindet.

* „Die Technologie ist so ausgereift, dass eine Bruchlandung ausgeschlossen ist.“ Obwohl viele Drohnen schon über Hindernissensoren, intelligente Flugmodi und eine „Coming Home“-Funktion verfügen, bedarf es einiger Übung, um die Fluggeräte sicher zu beherrschen. „Wind und Wetter können zudem das Flugverhalten und die Akkukapazität beeinflussen und zu gefährlichen Situationen führen“, weiß der Drohnen-Profi des Mobilitätsclubs.

* „Außer dem Luftfahrtgesetz muss ich keinerlei Rechtsvorschriften beachten.“ Stimmt so nicht, denn auch Persönlichkeits- oder Nachbarrechte gilt es zu bedenken. Darüber hinaus gibt es noch den Datenschutz sowie spezielle Regelungen für Natur- und Vogelschutzgebiete.

* „Film- und Fotoaufnahmen darf ich ohne Bedenken veröffentlichen.“ Wie beim Fotografieren und Filmen am Boden sind auch bei Luftaufnahmen gewisse Regeln zu beachten. „Sobald Personen identifizierbar sind, sollte man sich deren ausdrückliche Genehmigung einholen“, sagt der Experte. „Auch das Ausspionieren fremder Grundstücke sowie jeglicher Eingriff in die Privatsphäre Dritter ist verboten.“

* „Eine ‚kleine‘ Drohne kann bei Hubschraubern oder Flugzeugen sowieso keinen Schaden anrichten.“ Bereits Vögel können die Cockpitscheibe durchschlagen oder das Triebwerk beschädigen. Auch „kleine“ Drohnen können große Schäden verursachen und im schlimmsten Fall zum Absturz anderer Luftfahrzeuge führen.

* „Wenn ich illegal fliege, habe ich ohnehin keine Strafe zu befürchten.“ „Als Drohnenpilot:in ist man zu jeder Zeit Teilnehmer:in am Luftverkehr und muss sich an das Luftfahrtgesetz halten. Bei Verstößen drohen Strafen bis 22.000 Euro“, warnt der Experte des Mobilitätsclubs.

* „Solange ich kein Flugzeug am Himmel sehe, darf ich so hoch fliegen, wie ich will.“ Unter der Voraussetzung, dass immer direkter Sichtkontakt besteht, dürfen Drohnen der Kategorie "Open" bis maximal 120 Meter über Grund fliegen. „Besonders im Gebirge ist das aber oft schwer abzuschätzen. Sobald sich ein bemanntes Luftfahrzeug nähert, muss man jedenfalls sofort landen“, informiert Hetzendorfer.

* „Mit einer Spielzeugdrohne muss ich beim Fliegen nichts Besonderes beachten.“ Auch für handtellergroße Fluggeräte gilt der Grundsatz, dass weder Menschen noch Gegenstände gefährdet werden dürfen. Wenn Drohnen eindeutig als Spielzeug gekennzeichnet sind, unterliegen sie jedoch nicht der Registrierungspflicht und dürfen auch von Kindern gesteuert werden. Aber Vorsicht: Auch kleine Geräte können, ob der scharfen Propeller, Verletzungen verursachen.

* „Im Ausland gelten die gleichen Regeln wie in Österreich.“ Mit einer österreichischen Registrierung darf man grundsätzlich auch im europäischen Ausland fliegen. Flugverbotszonen, Drohnen-Verbotsschilder und landesspezifische Regelungen müssen jedoch beachtet werden. Außerhalb der EU ist es ist es nicht so einfach, denn dort zählt die österreichische Registrierung nicht.

* „Eine fremde Drohne über meinem Garten darf ich selbst vom Himmel holen.“ Selbstjustiz in Form von Sachbeschädigung, auch zum Schutz der eigenen Privatsphäre, ist strafbar. „Entdeckt man den:die Pilot:in, hilft es meist den Dialog zu suchen“, meint Hetzendorfer. „Als letzte Möglichkeit gegen beratungsresistente Eindringlinge hilft aber nur noch eine Besitzstörungsklage.“

Alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App. Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnikzentren des ÖAMTC. Anmeldung unter www.oeamtc.at/fahrtechnik. Nähere Infos zum ÖAMTC-Drohnen-Sicherheitspaket findet man unter www.oeamtc.at/drohnen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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