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ÖAMTC: Vorsicht bei Haus-, Garagen- und Grundstückseinfahrten

2021 über 600 Unfälle mit Personenschaden

Auf Haus-, Garagen- und Grundstückseinfahrten treffen Autofahrer:innen, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und mitunter spielende Kinder aufeinander. "Wer abgelenkt ist oder nicht alles einsehen kann, riskiert schnell einen Unfall mit Personenschaden", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. 2021 gab es über 600 verletze Personen, die mit dem Fahrrad, einem E-Tretroller mit einem Spiel-Sportgerät oder als Fußgänger in solchen Bereichen zu Schaden kamen (Quelle: Statistik Austria). In der Kategorie "Fahrrad" gab es im Vergleich zu 2019 einen Anstieg um acht Prozent. "Die Dunkelziffer dürfte insgesamt jedoch höher sein, weil viele Unfälle im familiären Umfeld und auf privatem Grund nicht zur Anzeige gebracht und damit statistisch nicht erfasst werden", erklärt die Expertin.

Kinder können Gefahren nicht einschätzen und werden leicht übersehen

Kinder nutzen Bereiche vor dem Haus oftmals zum Spielen oder fahren auf ihren Spiel- und Sportgeräten. "Damit können sie sehr wendig und flott unterwegs sein und erachten die Nähe zum Wohnhaus nicht als 'öffentlichen Verkehrsraum' oder als möglichen Gefahrenort. Leider gibt es jedoch an diesen Zufahrtsstellen immer wieder Unfallmeldungen zu Kindern, die übersehen und mit einem Pkw oder von landwirtschaftlichen Maschinen überrollt wurden", erläutert die Expertin des Mobilitätsclubs. "Kinder erkennen bereits sehr früh die Fahrzeuge aus dem Familienverband und möchten, wenn sie ein bekanntes Auto im Zufahrtsbereich einfahren sehen, der lenkenden Person oftmals begrüßend entgegenlaufen bzw. neugierig nachschauen, wer denn zu Besuch kommt. Sie verstehen entwicklungsbedingt noch nicht, dass sie nahe dem Fahrzeug übersehen bzw.beim Zurückschieben/Einparken umgestoßen oder überrollt werden könnten."

Die ÖAMTC-Verkehrspsychologin hat ein paar Tipps zusammengestellt:

  • Kleinkindern nicht erlauben, einem einfahrenden Auto entgegenzulaufen, sondern sie an der Hand halten und in altersgerechter Form darauf hinweisen.
  • Kindern nach Möglichkeit geeignetere abgetrennte Flächen zum Spielen oder für die Fahrt auf Dreirad, Roller oder Fahrrad vorgeben bzw. wenn Zufahrten als Spielort genutzt werden, dort keine Fahrzeuge bewegen.
  • Fährt man selbst langsam mit dem Auto ein, Kinder immer im Blick behalten. Sobald man sie aus der Distanz nicht mehr sieht, muss sofort angehalten werden – es könnte sich im uneinsehbaren Nahfeld des Fahrzeugs befinden.
  • Pkw-Lenker:innen sollen äußerst langsam und rücksichtsvoll aus Haus- und Garageneinfahrten ausfahren, sich selbst immer gut umblicken und nicht nur auf Fahrassistenten oder Kameras verlassen. Bei sehr uneinsichtigen Bereichen jemanden bitten, einen einzuweisen.
  • Als zu Fuß gehende oder mit dem Rad fahrende Person auf sich öffnende Tore oder Gitter achten, aufleuchtende Garageneinfahrtslichter oder Spiegel und Fahrzeuggeräusche aktiv wahrnehmen und damit rechnen, dass selbst vorsichtig herausfahrende Lenker:innen an uneinsichtigen Stellen einen nicht gleich sehen können.
  • Alle Verkehrsteilnehmer:innen sollten es nach Möglichkeit in diesen heiklen Bereichen vermeiden, sich von lauter Musik oder Telefonaten ablenken zu lassen, das erschwert die Aufmerksamkeit und erhöht die Gefahr, etwas zu übersehen oder -hören. Solche Bereiche langsam, vorsichtig und konzentriert überqueren.
  • Eine gute Beleuchtung von Ein- und Ausfahrten erleichtert bei Dämmerung und Dunkelheit die Erkennbarkeit aller Verkehrsteilnehmer:innen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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