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ÖAMTC: Vorrangverzicht kann zu Missverständnissen führen

Gut gemeint ist nicht immer eindeutig: Mobilitätsclub informiert über die wichtigsten Regeln  

Im Straßenverkehr auf den eigenen Vorrang zu verzichten, ist häufig gut gemeint, allerdings kann die vermeintlich höfliche Geste auch zu Missverständnissen und damit zu gefährlichen Situationen führen. "Vorrangverzicht sollte nur die Ausnahme sein. Zudem sollte man einen klaren eigenen Vorrang zügig in Anspruch nehmen, sonst kann es zu strittigen Verkehrssituationen kommen", sagt Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Er erklärt, worauf Verkehrsteilnehmer:innen achten sollten:

* Vorrangverzicht muss eindeutig sein: Laut StVO darf ein:e Fahrzeuglenker:in grundsätzlich auf den eigenen Vorrang verzichten. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Verzicht für Wartepflichtige eindeutig erkennbar ist. "Die Rechtsprechung weist immer wieder deutlich darauf hin, dass der Verzicht ausdrücklich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden muss. So kann jemand, der:die sich einer Kreuzung annähert und geradeaus weiterfahren will, einem entgegenkommenden Linksabbieger etwa mittels Lichthupe signalisieren, dass er:sie einbiegen darf", erklärt der ÖAMTC-Experte. Wer auf seinen Vorrang verzichtet, muss sich allerdings vergewissern, dass das Signal auch richtig verstanden wurde.

* Anhalten gilt als Vorrangverzicht: Anders ist die Situation, wenn der:die Vorrangberechtigte das Fahrzeug zum Stillstand bringt. Dann braucht es keine zusätzliche ausdrückliche Erklärung. "Das Anhalten alleine gilt laut Gesetz als automatischer Vorrangverzicht, also eigentlich Vorrangverlust", erklärt Hoffer. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug aufgrund eines gesetzlichen Gebots angehalten wird. Bleibt ein:e Vorrangberechtigte:r beispielsweise vor einem Schutzweg stehen, um eine:n Fußgänger:in queren zu lassen, führt das Anhalten damit zum Vorrangverlust. Eine Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge: Halten sie in einer Haltestelle, gilt das nicht als Vorrangverzicht. Außerhalb einer Haltestelle kann ein Anhalten hingegen als Vorangverzicht verstanden werden.

* Vorrang kann auch unfreiwillig verloren gehen: Es gibt auch Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer:innen faktisch zum Vorrangverzicht gezwungen werden. Ignoriert beispielsweise ein:e Wartepflichtige:r das Verkehrszeichen "Vorrang geben" und kann der:die Vorrangberechtigte eine Kollision nur durch starkes Abbremsen bis zum Stillstand verhindern, hat das auch Auswirkungen gegenüber anderen Wartepflichtigen. "Die eigentlich vorrangberechtigte Person wird so gewissermaßen zum Vorrangverzicht gegenüber allen anderen gezwungen", so Hoffer.

Grundsätzlich empfiehlt der ÖAMTC-Jurist daher, mit dem Vorrangverzicht eher sparsam umzugehen. Denn nicht immer wird ein gut gemeintes Signal von allen Beteiligten sofort verstanden. "Dann stehen beide mehrere Sekunden und fahren dann gleichzeitig los. Solche unklaren und somit gefährlichen Situationen sollte man vermeiden", appelliert Hoffer abschließend.

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