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ÖAMTC: Schaden in der Waschstraße – wer kommt dafür auf?

Waschstraßenbetreiber:in haftet, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann

Manchmal kommt das Auto am Ende der Waschstraße nicht nur sauber heraus – sondern auch mit Beschädigungen an Außenspiegeln, Antenne oder Heckscheibenwischer. Wer haftet in so einem Fall? "Grundsätzlich ist die Schadensursache dafür ausschlaggebend, ob die Betreiber:innen der Waschanlage aufkommen müssen oder nicht", klärt Martin Hoffer, Leiter ÖAMTC-Rechtsdienste, auf. Beispiel Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren. Um Schäden zu vermeiden, sollte man also vor der Einfahrt in die Waschstraße unbedingt die Spiegel einklappen und die Antenne nach Möglichkeit abschrauben. Wer das nicht tut und dann einen Schaden feststellt, bleibt in der Regel darauf sitzen.

Eher selten ist eine Fehlfunktion der Anlage für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich – in einem solchen Fall muss man sich nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abfinden. "Zwischen Betreiber:in und Kund:in besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen – das heißt, der:die Betreiber:in kann haftbar gemacht werden, wenn er:sie die eigene Unschuld nicht beweisen kann", sagt der Experte des Mobilitätsclubs. "Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeug:innen können im Nachhinein hilfreich sein."

Macht man selbst einen Fehler, der die Anlage der Waschstraße beschädigt, hat dafür die Haftpflichtversicherung des:der Fahrzeug-Zulassungsbesitzers:in einzustehen. Eigene Schäden, die nicht beim Betreiber der Waschstraße geltend gemacht werden können, übernimmt in der Regel eine Kaskoversicherung.

Von einer schonenden Autowäsche von Hand zu Hause oder auf öffentlichem Grund, rät der ÖAMTC-Jurist hingegen ab: "Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl. Will man etwas Geld sparen, empfehlen sich alternativ Selbstbedienungs-Lanzenwäschen."

Bei Problemen mit Waschstraßenbetreiber:innen können sich Clubmitglieder kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

Auto in der Waschstraße  ÖAMTC Auto in der Waschstraße © ÖAMTC
Auto in der Waschstraße  ÖAMTC Auto in der Waschstraße © ÖAMTC
HOFFER Martin (1) ÖAMTC/Postl HOFFER Martin (1) © ÖAMTC/Postl
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