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ÖAMTC: Mit dem Auto in den Winterurlaub – Ausrüstungspflichten im Ausland

Keine einheitliche Regelung in Europa – teils hohe Strafen

In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht. "Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohen Strafen", weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.

Zusätzlich empfiehlt sich vor der Fahrt ins Ausland auch ein allgemeiner Winter-Check des Fahrzeugs. Dazu gehört u. a. die Überprüfung der Batterie, den Frostschutz nachfüllen, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen.

Regelungen beliebter Winter-Urlaubsländer im europäischen Ausland

* Italien: Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (und auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. "So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben“, erklärt Polasek.

* Deutschland: Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Bei z. B. Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis muss also mit Winterreifen gefahren werden. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.

* Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen ab 75 Euro zu rechnen.

* Ungarn: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Mit aufgezogenen Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden. Wichtig zu wissen: "Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden", so Polasek.

* Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

* Slowenien: Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Milimeter aufweisen. Wer Fahrzeug oder Anhänger nicht reinigt – also von Schnee, Eis, Wasser oder anderen Stoffen befreit, die auch andere Autofahrer:innen behindern können – muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen.

* Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

* Frankreich: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Bei Missachtung sind Strafen ab 135 Euro üblich.

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Milimeter Reifenprofil – besser mehr. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Aufpassen sollten Urlauber:innen besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren sollte man sich die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen.

Weitere aktuelle Verkehrsbestimmungen sind unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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