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ÖAMTC-Jurist:innen klären über Maut-Nachforderungen aus Italien auf

Meist müssen Mautgebühren nachgezahlt werden – erst nach zehn Jahren verjährt

Bei vielen Italien-Reisenden landen zurzeit unangenehme Überraschungen im Postkasten – Aufforderungen zur Mautnachzahlung aus vergangenen Italienurlauben. "Wir erhalten wieder vermehrt Anfragen unserer Mitglieder zu Schreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachzahlungen, die aber bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2013, zurückreichen – oft handelt es sich auch um minimale Nachforderungsbeträge. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da solche Forderungen in Italien erst nach zehn Jahren verjähren. Betrieben werden diese Forderungen durch an sich seriöse italienische Inkassobüros", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Nachforderung über Inkassobüro – irritierend, aber nicht illegal

Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden meist von Inkassobüros verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro, abhängig von der gefahrenen Mautstrecke und den von diesem Grundbetrag abhängigen Bearbeitungsgebühren. "Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrer:innen passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (z. B. für Telepass-Inhaber:innen) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden. Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich", so die ÖAMTC-Juristin. "Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen."

Außerdem gibt es im Norden von Mailand das elektronische "Free Flow"-Mautsystem, bei der keine Bezahlung an Mautstationen möglich ist. Hier kann man sich im Vorhinein registrieren oder die Gebühr binnen 15 Tagen nachzahlen. Auch zu diesem speziellen System häufen sich derzeit Maut-Nachforderungen.

Anders bei Polizeistrafen: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.

Quittungen aufbewahren und sich vorab über Mautkosten informieren

Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen aufbewahrt werden. Weiß man nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht weiter oder ist damit überfordert, können sich Club-Mitglieder kostenlos an die Rechtsberatung wenden. www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/

Auf den Italienurlaub kann man sich mit dem Mobilitätsclub gut vorbereiten, sodass man möglichst vor unliebsamen Überraschungen gefeit ist. Über anfallende Mautkosten, die verschiedenen Mautsysteme und Registrierungsmöglichkeiten wie auch italienische Fahrverbotszonen geben der ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner bzw. die Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo/italien Auskunft.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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