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ÖAMTC: Gebrauchtwagenkauf – welche Rechte haben Konsument:innen?

Die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs warnt vor gängigen Irrtümern

Im Frühling sehen sich besonders viele Konsument:innen nach Gebrauchtwagen um: Gerade beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand ist es wichtig, wachsam zu sein und das Fahrzeug gut zu überprüfen. "Wer einen Gebrauchten erwerben oder selbst verkaufen möchte, sollte mit Bedacht an die Sache herangehen und sich im Vorfeld ausführlich informieren", rät Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. "Sowohl als Käufer:in wie auch als Privatverkäufer:in ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Gerade in der Rechtsberatung sind wir regelmäßig mit Anfragen und Fällen konfrontiert, in denen mangelndes Wissen oder Missverständnisse beim Gebrauchtwagenkauf zu rechtlichen Problemen geführt haben."

Der ÖAMTC-Rechtsberater gibt Aufschluss über häufige Irrtümer und wichtige Hinweise für den reibungslosen Kauf bzw. Privatverkauf von gebrauchten Autos:

Irrtum #1 – "Gebrauchtwagenhändler:innen dürfen die Dauer der Gewährleistung einschränken."

Wird ein Kaufvertrag zwischen Händler:in und Konsument:in abgeschlossen, handelt es sich um ein sogenanntes Verbrauchergeschäft. "Händler:innen treffen dabei bestimmte Pflichten, die sie nicht wirksam ausschließen können", erklärt Nikolaus Authried. "So müssen Händler:innen etwa bei Gebrauchtfahrzeugen, deren Erstzulassung bereits mehr als ein Jahr zurückliegt, zumindest eine einjährige Gewährleistung einräumen. Bei jüngeren Gebrauchtwagen müssen mindestens zwei Jahre Gewährleistung zugestanden werden", so der ÖAMTC-Rechtsberater. Händler:innen dürfen die Gewährleistung dabei auch nicht auf bestimmte Fahrzeugteile einschränken – auch wenn das im Kaufvertrag so festgehalten wäre. Wird die Gewährleistungspflicht etwa auf "Sechs Monate Garantie auf Motor und Getriebe" beschränkt, wäre das rechtlich unwirksam.


Irrtum #2 – "Bei Kfz-Käufen gibt es eine fixe Rücktrittsfrist für Konsument:innen."

Viele Geschäfte, etwa im Modebereich, bieten ihren Kund:innen freiwillig eine (mitunter großzügige) Rücktrittsfrist an – dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. Weder beim Kfz-Kauf von Händler:innen noch von Privatpersonen sieht das Gesetz ein generelles, grundloses Rücktrittsrecht vor. Ein solches müsste im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart sein. In Händlerkaufverträgen findet sich häufig eine Klausel, dass im Falle eines unbegründeten Rücktritts eine Stornogebühr anfällt. "Anders sieht es aus, wenn das Second-Hand-Fahrzeug im Internet gekauft wird und ebenso die gesamte Kaufabwicklung online stattfindet: In diesem Fall gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsfrist von 14 Tagen, die mit dem Erhalt des Fahrzeugs zu laufen beginnt", erläutert der ÖAMTC-Jurist.

Irrtum #3 – "Privaten Verkäufer:innen eines Gebrauchtwagens kann nach einem Gewährleistungsausschluss nichts mehr passieren."

Mit einem Gewährleistungsausschluss sind private Verkäufer:innen von Gebrauchtwagen zwar in gewisser Weise abgesichert, dennoch schützt selbst ein solcher Ausschluss nicht davor, dass der:die Käufer:in Ansprüche stellen und auch durchsetzen kann. Das kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn etwas versprochen oder ein bestimmter Eindruck erweckt wird: "Wenn beispielsweise die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Gebrauchten zugesichert wird, sich am Ende jedoch herausstellt, dass dem nicht so ist, muss der:die private Verkäufer:in trotz Gewährleistungsausschluss für die schweren Mängel aufkommen", hält Nikolaus Authried fest. "Wer sein Auto verkaufen möchte, ist daher gut beraten, vorab eine Kauf-Überprüfung durchführen zu lassen und juristischen Rat einzuholen – der ÖAMTC bietet beides", so der Rechtsberater des Mobilitätsclubs abschließend.

Die ÖAMTC Kauf-Überprüfung bietet Sicherheit beim Kauf sowie Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs – nähere Infos unter www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pruefdienst-leistungen/kauf-ueberpruefung.

Zudem findet man auf der Website des Mobilitätsclubs einen standardisierten Kfz-Kaufvertrag zum Download (zur Verwendung bei Kauf/Verkauf zwischen Privatpersonen), ebenso wie viele nützliche Infos, Tipps und Checklisten: www.oeamtc.at/autokauf

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Club-Mitgliedern kostenlos mit Rat und Hilfe zur Seite. Mehr Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Bei Notfällen sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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