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ÖAMTC fordert Offenlegung des Vergleiches VW mit der Republik Österreich

Konsumenten sollen aus Inhalt Nutzen ziehen können

Der ÖAMTC kritisiert den Geheimvergleich zwischen der Volkswagen Gruppe und der Republik Österreich. Das Ministerium hat ohne Rücksicht auf viele private Forderungsinhaber einem Vergleichsangebot von deutlich über 1.000 Euro pro Fahrzeug unter dem Titel der Wertminderung zugestimmt. Auch nach über vier Jahren seit Bekanntwerden des Dieselskandals ist in vielen Fällen unklar, welche Rechtsansprüche Privatkonsumenten konkret durchsetzen können. Die bislang – sowohl in Österreich als auch im Ausland – ergangenen Urteile sind unterschiedlich, sodass eine klare Linie nach wie vor nicht erkennbar und gezieltes Vorgehen schwierig ist.

"Das Einlenken der VW-Gruppe und die grundsätzliche Anerkennung der Forderung auf Schadenersatz nähren Hoffnungen auf einen durchsetzbaren Anspruch auch für Privatpersonen", so Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC. "Das Innenministerium muss sich allerdings der Kritik stellen, im aktuellen Fall Staatsinteressen vor die Interessen der Bevölkerung gestellt zu haben."

Der Mobilitätsclub fordert daher volle Transparenz über sämtliche Details zum erzielten Vergleich zwischen VW und dem Innenministerium. "Wir fordern die Finanzprokuratur auf, alle relevanten Daten in Bezug auf die durchgesetzten Entschädigungszahlungen gegenüber Verbraucherschutzverbänden offenzulegen", so Hoffer. In weiterer Folge hat aber auch der Gesetzgeber die Verantwortung, prozessrechtliche Voraussetzungen für effektive Sammelklagen in solchen Angelegenheiten für die breite Bevölkerung zu schaffen.

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ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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